Anlagezertifikate als Kassenmarkt- und Terminmarktinstrument

Anlagezertifikate als Kassenmarkt- und Terminmarktinstrument

Viele Anleger entscheiden sich für sehr einfache und transparente Produkte, da diese oft auch als sehr sicher gelten. Daher fällt die Wahl nicht selten auf Spareinlagen, Tages- oder Termingelder sowie auf Fonds. Die am Markt vorhandenen Produkte lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Gruppen einteilen, unter anderem auch danach, ob die Anlage sich auf die Gegenwart oder auf die Zukunft bezieht. Ein Geschäft, welches zum Beispiel an der Börse abgeschlossen wird und sofort erfüllt werden muss, wird auch als Kassageschäft bezeichnet. In diesem Fall schließt der Anleger dann ein Geschäft am sogenannten Kassamarkt ab.

Das klassische Beispiel ist hier der Kauf einer Aktie, der umgehend ausgeführt wird. Das Gegenteil vom Kassamarkt ist der Terminmarkt. Am Terminmarkt werden nur ganz spezielle Produkte gehandelt, bei denen es sich um Derivate handelt. Auch Zertifikate gehören zu den Derivaten, sodass mit dem Erwerb dann ein Geschäft am Terminmarkt stattfindet. Es gibt aber auch bestimmte Zertifikatsarten, bei denen sich Kassamarkt und Terminmarkt in gewisser Weise vermischen. Im Grunde funktionieren alle Zertifikate sehr ähnlich, auch wenn es von den Strukturen her große Unterschiede zwischen den einzelnen Formen und Varianten geben kann.

Diese Unterschiede werden zum Beispiel deutlich, wenn man Hebel- und Garantiezertifikate gegenüberstellt. Beim Stichwort Garantiezertifikate sollte der Anleger wissen, dass gerade diese Varianten sehr gut geeignet sind, um ein Investment am Kassa- und am Terminmarkt zu kombinieren. Denn man kauft das Zertifikat am Kassamarkt, aber dennoch spielt für den Erfolg der Anlage natürlich die zukünftige Entwicklung eine große Rolle. Die Garantiezertifikate können sich vor allem dadurch auszeichnen, dass der Anleger einen gewissen Schutz gegen Verluste erhält, die bei einem Investment in Zertifikate natürlich immer möglich sind. Die Garantie besagt, dass das Kapital des Anlegers vor Verlusten geschützt ist.

Dabei muss der Schutz sich allerdings nicht immer auf 100 Prozent des angelegten Kapitals beziehen, sondern mitunter handelt es sich dabei auch „nur“ um eine Verlustabsicherung, die bis zu 80 oder 90 Prozent des Anlagebetrages reicht. Dieser Schutz bezieht sich allerdings nur auf etwaige negative Kursentwicklungen, die der Basiswert des Zertifikates vollziehen könnte. Das Emittentenrisiko ist also dennoch vorhanden, denn sollte die Bank als Herausgeberin des Zertifikates insolvent werden, kann sich der Anleger nicht auf die Garantie des Zertifikates berufen.

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