Ansprüche aufgrund Schulden verjähren erst nach 30 Jahren

Ansprüche aufgrund Schulden verjähren erst nach 30 Jahren

Schulden sind sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich fast schon eine Ehrensache. Finanzierungen, bargeldlose Zahlung oder auch sonstige Ratenzahlungsvereinbarungen bringen zunächst eine Ware oder Dienstleistung, die Rechnung oder Bezahlung erfolgt im Anschluss, teilweise eben auch in Raten. Die Finanzierung einer Immobilie ist dabei immer zu einem großen Teil über den Wert dieser abgesichert. Die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt im Anschluss an den Erhalt der Ware oder Leistung oder aber sogar in Form einer Abzahlung über einen längeren Zeitraum. Hier bestehen für den Gläubiger zunächst keine Sicherheiten, mit Ausnahme des regelmäßigen Einkünfte, über die der Schuldner verfügt.

So weit, so gut - vorausgesetzt, die Schulden werden fristgerecht und ohne große Verzögerungen bezahlt oder eben ratierlich abbezahlt. Wenn es allerdings plötzlich wesentliche Veränderungen in den Einkommensverhältnissen gibt oder aber die Änderung familiärer oder beruflicher Situationen zu einem finanziellen Engpass werden, können die Schulden schnell zu einer Klippe werden. Gläubiger sind - verständlicherweise - immer bestrebt, zu ihrem Geld zu kommen und meistens auch sehr gut darüber informiert, wie das geschieht. Und der gern gesehene Kunde wird schnell zum Opfer seiner eigenen Zahlungsmoral, verschuldet oder unverschuldet.

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Jahren auf Vertragserfüllungen oder Schadenersatzansprüche. Wenn der Gläubiger aber - und meistens tut er es - den Rechtsweg beschreitet, um sein Geld zu erhalten, hat er den Schuldner damit für die nächsten 30 Jahre an seine Schulden gebunden. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche, wie es im Juristenjargon heißt - und das sind nun einmal die, welche mit Mahnungen und gerichtlichen Mahnbescheiden belegt sind - behalten so für die nächsten 30 Jahre ihre Gültigkeit. Leider ist es damit für den Schuldner noch immer nicht getan.

Denn unabhängig von der Tatsache, dass in den nächsten 30 Jahren jeder Cent seiner Einkünfte oder möglicherweise zu erwartenden Vermögen im schlimmsten Falle gepfändet werden kann, hat der Gläubiger zusätzlich noch die Möglichkeit, dieses unfreiwillig erteilte Darlehen mit Zinsen zu belegen. Eine relativ kleine Summe an Schulden kann sich so schnell zu einem riesigen Schuldenberg entwickeln, der das Leben sehr nachteilig beeinflusst. Großes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Schulden ist immer notwendig, um zu vermeiden, dass in den nächsten 30 Jahren jederzeit der Gerichtsvollzieher an die Tür klopft und pfändbare Geldbeträge oder Wertgegenstände zur Schuldenbegleichung verwertet.

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