Auch bei privaten Darlehen ist ein Darlehensvertrag von Vorteil

Auch bei privaten Darlehen ist ein Darlehensvertrag von Vorteil

Die Vergabe eines Darlehens durch Verwandte oder Freunde ist heute keine Seltenheit mehr, sollte jedoch mit einem Darlehensvertrag abgesichert werden. Ein privates Darlehen bietet nicht nur den Vorteil, dass dieses im Bereich der Zinsen wesentlich günstiger vereinbart werden kann, sondern dies gilt ebenfalls für die vereinbarte, monatliche Ratenzahlung. Grundsätzlich sollte jedes gewährte, private Darlehen durch Verwandte oder Freunde, mit einen Vertrag gesichert werden, damit sowohl der Darlehensgeber, wie auch der Darlehensnehmer geschützt sind. In dem geschlossenen Darlehensvertrag sollten folgende Punkte vereinbart werden: Beide Vertragsparteien sollten ausführlich mit Namen, Anschrift und dem Geburtsdatum genannt werden. Ebenfalls sollte in dem Darlehensvertrag der Verwendungszweck enthalten sein, für den der private Kredit gewährt wird.

Bei einem eventuellen Immobilienkauf sichert sich der Darlehensgeber ab, dass der gewährte Betrag im Anschluss nicht für einen anderen Zweck verwendet wird, falls der Kauf scheitert. Bei der Gewährung von größeren Geldbeträgen ist die Nennung von Sicherheiten zu empfehlen, vor allem wenn der Betrag für den Kauf einer Immobilie verwendet wird. Diese Sicherheit kann zum Beispiel in Form eines Grundpfandrechtes erfolgen, welches dem Gläubiger, bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie, die Rückzahlung des Darlehens sichert. Der private Darlehensvertrag sollte ebenfalls die Laufzeit, den vereinbarten Zins und die Amortisation enthalten. Die Laufzeit des Kredites sollte dabei so gewählt werden, dass dem Darlehensnehmer ausreichend Zeit gewährt wird, um den Betrag zurück zu zahlen, ohne dass dieser in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Die Höhe des Zinssatzes kann individuell vereinbart werden. Damit beide Parteien von dem privaten Darlehen profitieren, sollte sich der Zinssatz zwischen dem Zinssatz für Sparkonten und den Zinsen für Bankkredite bewegen. In dem Darlehensvertrag sollte ebenfalls vermerkt werden, dass bei einem anhaltenden Zahlungsverzug, der Darlehensgeber das Recht hat, den geschlossenen Vertrag binnen einer Frist von 6 Wochen zu kündigen. Die vertragliche Absicherung bei einer privaten Geldvergabe ist unbedingt zu empfehlen, denn bei der ausschließlichen mündlichen Vereinbarung und Gewährung der Ratenzahlungen und Fristen, muss der Darlehensgeber später nachweisen, dass ein Darlehensvertrag geschlossen wurde. Dies ist jedoch äußerst schwierig, wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist und zudem keine Zeugen belegt werden können, welche die Darlehensvergabe bestätigen.

Ein weiteres Problem besteht in der Verjährungsfrist, denn Ansprüche verjähren in einem Zeitraum von 3 Jahren. Der Darlehensgeber muss somit immer nachweisen, dass ein Darlehen gewährt wurde und in beiderseitigem Einverständnis vergeben wurde. Die Aufbringung von Zeugen wäre notwendig, was sich jedoch in der Praxis meist als äußerst schwierig erweist. Damit der Darlehensgeber den vergebenen Betrag zurück erhält und der Darlehensnehmer gegen unangebrachte Zins- bzw. Ratenforderungen abgesichert ist, sollte ein umfassender Kreditvertrag ausgearbeitet werden.

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