Auch ein privat Darlehen besser mit Darlehensvertrag

Auch ein privat Darlehen besser mit Darlehensvertrag

Ein Darlehen wird immer mit einem Vertrag schriftlich fixiert. Hier werden Darlehenssumme, Laufzeit des Darlehens, monatliche Raten und ein Darlehen Zinssatz festgehalten. Beide Vertragsparteien halten sich an den Vertrag. Während der Darlehensgeber nun vertraglich gebunden ist, das Darlehen über die vereinbarte Laufzeit zu gewähren und dabei nicht willkürlich Darlehenszinssätze oder Ratenhöhen zu verändern, ist der Darlehensnehmer wiederum in der Pflicht, die Darlehensrückzahlung pünktlich und in der vereinbarten Ratenhöhe zu begleichen. Dieser Vertrag hätte zwar auch mündlich ausgesprochen seine Gültigkeit, eine schriftliche Vereinbarung lässt sich jedoch im Streitfalle besser belegen und so ist der Darlehensvertrag in schriftlicher Form eine gängige Praxis, um das Geschäft abzuschließen. Ein Darlehen kann von einer Bank bezogen werden, muss aber nicht. Durchaus üblich ist es auch, dass Privatpersonen untereinander Darlehensgeschäfte miteinander vereinbaren.

Oftmals handelt es sich hierbei weniger um eine Vereinbarung mit geschäftlichem Charakter als viel eher einen Freundschaftsdienst oder eine Hilfeleistung unter Verwandten, bei der eine Person, die über eine gewünschte Geldsumme verfügt und diese aktuell nicht benötigt und daher einem Freund oder Verwandten leihweise z.B. durch einen Verwandtenkredit zur Verfügung stellt. Und genau hier bewahrheitet sich oft der Spruch aus dem Volksmund, nach dem bei Geld auch die beste Freundschaft endet. Denn nicht selten fühlen sich Darlehensnehmer bei einem Freund oder Verwandten längst nicht so in der Rückzahlungspflicht wie es bei einem Kreditinstitut der Fall wäre. Der Darlehensgeber wiederum gewährt dieses private Darlehen häufig ohne jede schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Rückzahlung und der Dauer der Darlehensgewährung.

Die Vermeidung eines Vertragsabschlusses geht auf zu hohes Vertrauen oder die Peinlichkeit zurück, einem Verwandten oder Freund sein Misstrauen nicht durch schriftliche Verträge zu belegen. So geschieht es nicht selten, dass ein gewährtes Darlehen nicht, nur sehr schleppend oder auch nicht komplett zurückbezahlt wird. Ärger ist somit vorprogrammiert. Rechtsexperten empfehlen jedoch immer wieder, auch das Darlehen im privaten Bereich immer schriftlich zu fixieren, um im Streitfalle eine Basis zu finden. Ist ein Darlehen nämlich ohne Zeugen gewährt worden, so lässt sich im Falle einer Auseinandersetzung oder einer Nichteinhaltung des Darlehensnehmers hinsichtlich der Rückzahlung nur schwer belegen, dass ein Geldbetrag verliehen wurde. Nicht selten sind auf diesem Wege Freundschaften zerbrochen oder auch verwandtschaftliche Verhältnisse auf eine harte Probe gestellt worden.

Der Gedanke des Darlehensgebers, dass es unangenehm ist auf einem Vertrag zu bestehen, ist dabei völlig unbegründet. Ein Darlehensnehmer, der ehrliche Absichten verfolgt, einen Geldbetrag nur ausleihen und korrekt zurückzahlen möchte, wird, eine sachliche Erklärung vorangeschickt, für die Maßnahme Verständnis aufbringen und den Vertrag problemlos unterschreiben. Ein bindendes Geldgeschäft, das korrekt schriftlich fixiert wurde, ist für beide Seiten eine sichere Sache, denn durch einen Vertrag haben beide Darlehenspartner noch einmal ihre Vereinbarung klar erkennbar niedergeschrieben. Kommt es dann wirklich zu einem langfristigen Ausfall der Kreditraten, so hat der Darlehensgeber alle rechtlichen Mittel in der Hand, um sein Geld im Notfall auch auf dem Rechtsweg einzutreiben.

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