Banken vergeben keine Kredite für Schüler

Banken vergeben keine Kredite für Schüler

Akuter Finanzierungsbedarf entsteht mitunter auch bei Schülern. Insbesondere angesichts des modernen Konsumbedürfnisses kann es daher nicht verwundern, das gerade auch unter Schülern das Interesse an Krediten stetig zunimmt. Allerdings ist dies insofern problematisch, als dass Banken grundsätzlich keine Kredite an Schüler vergeben. So scheitert diese Vergabe in gewissen Konstellationen schon an theoretischen, in anderen Konstellationen dagegen an praktischen Umständen. Ein besonderes Hindernis ist zunächst das Alter des Schülers. Denn unter 18-jährigen Schülern fehlt es schon alleine an der erforderlichen Geschäftsfähigkeit. Diese dürfen nach der gesetzlichen Konzeption, abgesehen von geringwertigen Geschäften des Alltags, keine Rechtsgeschäfte abschließen, die für sie nicht lediglich rechtlich vorteilhaft sind. Eine solche Situation ist bei der Kreditaufnahme indes nicht gegeben.

Zwar erhält der Schüler mit dem ausgezahlten Kredit eine sicherlich vorteilhafte Leistung, allerdings wird er auch rechtsgeschäftlich zur Rückzahlung der Summe und dem Entrichten von Zinsen verpflichtet. Damit wird eine Verbindlichkeit begründet, die in jedem Fall rechtlich nachteilig ist. Daher ist etwa eine, ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgegebene, Willenserklärung eines Minderjährigen über die Aufnahme eines Kredits nichtig, der Vertrag über den Kredit wäre also schon gar nicht zustande gekommen. Für Schüler unter 18 besteht daher schon rein rechtlich ohne die Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter nicht die Möglichkeit, einen entsprechenden Kredit aufzunehmen. Darüber hinaus rechnen die Banken bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation nicht nur mit den Zinszahlungen der Kunden und den Erträgen aus dem angelegten Eigenkapital.

Ganz entscheidend ist auch die Rückzahlung von finanzierten Summen. Kommt es hier zu zahlreichen Ausfällen müssen die Banken bisweilen Abschreibungen von einigem Umfang vornehmen, was, wie auch die Bankenkrise Ende 2007 eindrucksvoll beweist, ganze Kredithäuser zum Wanken bringen kann. Die Rückzahlung der finanzierten Summe wird von der Bank also durch so genannte Sicherheiten abgesichert. Diese werden stets vor der Kreditvergabe geprüft. So liegt vor allem in regelmäßigen und entsprechend hohen Einkünften eine Sicherheit. Sind diese nicht gegeben, wird ein Kredit generell nicht vergeben. Dabei gelten auch staatliche Förder- oder Transferleistungen nicht als Einkommen. Denn diese orientieren sich vorrangig am Existenzminimum und lassen daher schon nach der gesetzlichen Konzeption nur wenig Raum für die Tilgung von Krediten.

Da Schüler regelmäßig kein Einkommen in diesem Sinne haben werden, scheitert die Kreditvergabe auch daran. Zwar haben die meisten Schüler Nebenjobs oder ähnliches. Allerdings sind diese weder von der Regelmäßigkeit und der Höhe der Einkünfte geeignet, einen entsprechenden Vertrauensschutz zu generieren. Dazu kommt ein letzter Grund. Schüler sind regelmäßig jung und wirtschaftlich unerfahren. Daher würde die extensive Kreditvergabe an Schüler die Bank als zwielichtig erscheinen lassen, was mit Einbußen von Image und Vertrauen verbunden wäre. Da aber gerade Banken in hohem Maße an das Vertrauen der Kunden gebunden sind, wird sich kein Institut finden, das die auf diese Weise entstehenden Risiken eingehen würde.

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