Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig

Bearbeitungsgebühren bei Krediten nicht zulässig

Wer bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchte, der muss selbstverständlich als Gegenleistung Zinsen zahlen. Wie hoch der Zinssatz ausfällt, hängt nicht nur vom jeweiligen Anbieter ab, sondern die Kreditart hat darauf ebenfalls einen erheblichen Einfluss. So werden beispielsweise Baukredite zu sehr günstigen Zinssätzen angeboten, während Kunden bei Dispositionskrediten nach wie vor zehn oder mehr Prozent an Zinsen zahlen müssen. Die Zinsen sind allerdings nicht immer die einzigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens anfallen. So haben in der Vergangenheit sehr viele Banken bestimmte Gebühren berechnet, die meistens unter der Bezeichnung Bearbeitungsgebühren aufgeführt wurden. Nachdem mehrere Oberlandesgerichte bereits zu der Erkenntnis kamen, dass derartige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zulässig sind, hat der Bundesgerichtshof dies vor kurzer Zeit bestätigt.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes sind die veranschlagten Bearbeitungsgebühren insbesondere deshalb nicht zulässig, weil die Bank damit Kosten abdecken möchte, die im Prinzip nur entstanden sind, damit das Kreditinstitut einen Vorteil aus den damit verbundenen Leistungen ziehen kann. So fällt beispielsweise der Aufwand für die Bonitätsprüfung oftmals in den Bereich der Bearbeitungsgebühren, jedoch hat ausschließlich die Bank einen Vorteil von dieser Prüfung, nicht aber der Kunde. Als Fazit ist demnach festzuhalten, dass Bearbeitungsgebühren aktuell nicht zulässig sind, sodass Kunden kein Darlehen abschließen sollten, bei dem die Bank noch derartige Gebühren verlangt.

Darüber hinaus haben Kunden, die bei vergangenen Krediten solche Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, auf Basis des BGH-Urteils die Möglichkeit, diese zurückzufordern. Im Internet gibt es bereits zahlreiche Musterbriefe, die Kunden dazu nutzen können, um von ihrer Bank die gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückzufordern. Eines lässt das Urteil des BGH allerdings noch offen, nämlich über welchen vergangenen Zeitraum hinweg eine solche Rückforderung möglich ist. Experten gehen davon aus, dass mindestens alle in den vergangenen drei bis fünf Jahren gezahlten Bearbeitungsgebühren seitens des Kunden von der Bank zurückverlangt werden können.

Daher ist es durchaus sinnvoll, dass sich Kreditnehmer erst einmal anschauen, ob sie überhaupt Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Es ist nämlich oftmals so, dass der Kreditnehmer gar nicht bewusst mitbekommt, dass derartige Gebühren in den zu zahlenden Raten verrechnet wurden. Sollten Bearbeitungsgebühren gezahlt worden sein, ist es durchaus empfehlenswert, gegen die Zahlung Widerspruch einzulegen und die Bank aufzufordern, die entstanden Kosten wieder gutzuschreiben.

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