Begriffsdefinition gedeckter und ungedeckter Leerverkauf

Begriffsdefinition gedeckter und ungedeckter Leerverkauf

Die weitaus meisten Anleger, die sich für den Handel mit Aktien entschieden haben, tätigen zunächst einen Kauf, um dann später durch einen Verkauf zum höheren Kurs einen Gewinn zu erzielen. Alternativ gibt es auch die Chance, bei vielen Aktien eine Dividende zu erhalten. Das „Problem“ sehen manche Anleger beim Investment in Aktien zunächst darin, dass anscheinend nur auf steigende Kurse spekuliert werden kann. Denn wer Aktien zum Beispiel zu einem Kurs von 20 Euro an der Börse gekauft hat, der hofft natürlich, dass der Kurs in der Zukunft ansteigen wird. Es gibt aber auch die Möglichkeit, in dem Fall einen Gewinn zu erzielen, dass die Aktienkurse fallen. Die Möglichkeit mit Derivaten zu spekulieren einmal Außen vor gelassen, stellt der sogenannte Leerverkauf eine Option dar, auf welche Weise spekulativ eingestellte Anleger auch von fallenden Aktienkursen profitieren können. Ein Handelsgeschäft mit Aktien wird immer dann als Leerverkauf bezeichnet, wenn der Kunde Aktien verkauft, diese aber gar nicht als Bestand im Depot verbucht sind.

Der Anleger erhofft sich durch diesen Leerverkauf, dass der Kurs der entsprechenden Aktien in der näheren Zukunft fällt. Denn dann kann der Anleger sich preiswerter eindecken und somit einen Gewinn erzielen. Beim Leerverkauf wird zwischen zwei Varianten unterschieden, nämlich zwischen dem gedeckten und dem ungedeckten Leerverkauf. Vor allem die ungedeckten Leerverkäufe standen im Zuge der Finanzkrise teilweise heftig in der Kritik und wurden zeitweise sogar in manchen europäischen Ländern verboten. Von einem ungedeckten Leerverkauf wird immer dann gesprochen, wenn der Kunde die leerverkauften Aktien weder als Eigentum im Depot hat noch auf eine andere Art und Weise besitzt.

Beim ungedeckten Leerverkauf muss der Anleger sich spätestens nach einem bestimmten Zeitraum mit den verkauften Aktien eindecken, diese also an der Börse oder auch außerbörslich kaufen. Das große Risiko besteht beim ungedeckten Leerverkauf darin, dass sich der Anleger nicht rechtzeitig mit den Aktien eindecken kann, weil es zum Beispiel keine Verkäufer gibt oder weil die Aktien womöglich zeitweise vom Handel ausgesetzt sind. Der gedeckte Leerverkauf ist demgegenüber mit einem etwas geringeren Risiko behaftet. Zwar befinden sich die verkauften Aktien auch bei dieser Form des Leerverkaufs nicht im Eigentum des Anlegers, aber in der Regel hat er sich die Aktien von einer anderen Stelle geliehen. Dies kommt regelmäßig in Form einer Wertpapierleihe vor, die aber natürlich mit Kosten verbunden ist.

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