Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Rechnung droht ein Mahnverfahren

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Rechnung droht ein Mahnverfahren

Wer einen Vertrag eingeht oder einen Kauf abschließt, verpflichtet sich zur Zahlung der fälligen Beträge. Kommt der Käufer jedoch in Zahlungsverzug, kann das Vertragsverhältnis von der Gegenseite aufgelöst werden und die Forderung wird möglicherweise gerichtlich eingeklagt. Die meisten Menschen erhalten regelmäßig Rechnungen mit ihrer Post. Der Stromanbieter, der Telefonanbieter, die Werkstatt oder andere Unternehmen, fällige Forderungen gibt es ausreichend und manchmal schafft der Verbraucher es nicht, all seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachzukommen. Wer eine Rechnung nur wenige Tage nach Fälligkeitsdatum begleicht, hat in der Regel keine Konsequenzen zu befürchten.

Bleibt der Verbraucher allerdings länger als 14 Tage mit einer Zahlung im Rückstand, muss mit dem Erhalt einer Mahnung gerechnet werden. Die erste Mahnung ist in der Regel freundlich formuliert und der Gläubiger geht von einem Versehen seitens des Vertragspartners aus. Erfolgt nach der Mahnung keine Zahlung durch den Schuldner, wird eine zweite, eindeutige Mahnung übersandt, mit der Ankündigung weiterer Schritte. Für den Schuldner ist dies der späteste Zeitpunkt seine Rechnung zu bezahlen, da Verträge ab diesem Zeitpunkt gekündigt werden können und der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragen kann.

Selbst wenn der säumige Verbraucher keine Möglichkeit hat, die Rechnung sofort zu begleichen, lohnt sich ein Gespräch mit dem Gläubiger in den meisten Fällen. Möglicherweise wird dem Schuldner eine weitere Frist zur Zahlung eingeräumt und es gibt keine weiteren Folgen für das Vertragsverhältnis. Reagiert ein Schuldner auch auf die zweite Mahnung nicht, ist nach spätestens einem Monat mit einem Anschreiben des Inkassounternehmens zu rechnen. Für den Schuldner kommen zu diesem Zeitpunkt eine Menge Gebühren zur ursprünglichen Forderung hinzu und es droht die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und in Folge dessen die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

Fast jedes Inkassounternehmen bietet dem Schuldner an, die Forderung in monatlichen Raten zu begleichen. Hierfür fallen allerdings tägliche Zinsen an, die je nach Höhe der Schuldsumme beträchtlich sein können. Wenn der Schuldner auch auf das Anschreiben des Inkassounternehmens nicht reagiert, wird nach weiteren erfolglosen Versuchen in der Regel ein Rechtsanwalt mit der Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Gegen den Schuldner wird zunächst ein Mahnbescheid erlassen auf den kurze Zeit später der Vollstreckungstitel folgt. Der Gläubiger kann nun 30 Jahre lang einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung der Forderung beauftragen.

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