Bei Zahlungsschwierigkeiten die persönliche Einigung vorziehen

Bei Zahlungsschwierigkeiten die persönliche Einigung vorziehen

Schulden können Privatpersonen schneller über den Kopf wachsen als man denkt. Die Überschätzung der persönlichen finanziellen Situation sowie ein leichtfertiger Umgang mit dem Geld führen sehr schnell in die berühmte Schuldenfalle, aus der ein Ausweg nur mühsam erreicht werden kann. Seit der Einführung der privaten Insolvenz spielen immer mehr Schuldner mit dem Gedanken, diese in Anspruch zu nehmen, um langfristig und schnell aus den Schulden zu kommen. Jedoch sollte dieser Schritt erst als allerletzte Lösung betrachtet werden. Bei Schwierigkeiten den Zahlungsforderungen des oder der Gläubiger nachzukommen empfiehlt es sich zunächst persönliche Vereinbarungen zu treffen, bevor juristische Verfahren in Betracht gezogen werden.

Eine persönliche Einigung bietet dem Schuldner die Möglichkeit eigene Ideen zur weiteren Vorgehensweise der Schuldenbereinigung durchzusetzen. Auf diese Weise können Wege gefunden werden, bei der die finanzielle Situation des Schuldners stärker berücksichtigt wird. Dafür bieten sich mehrere Lösungsmodelle an. Zum einen können Schuldner und Gläubiger in einer individuellen Vereinbarung monatliche Ratenzahlungen vereinbaren, die für den Schuldner tragbar sind und somit dem Gläubiger die Sicherheit geben, dass dieser sein Geld garantiert zurück erhält. Zum anderen können Zahlungsaufschübe vereinbart werden.

Dies lohnt sich, wenn der Schuldner im Moment nicht in der Lage ist seine Schulden abzubezahlen und daher einen Aufschub benötigt, um seine finanzielle Situation zu stabilisieren. In dieser Zeit erspart sich der Schuldner Abmahnungen und andere Konflikte mit dem Gläubiger. Ein gerichtliches Insolvenzverfahren lohnt sich nur dann, wenn alle ernsthaften Bemühungen einer Übereinkunft zwischen Schuldner und Gläubiger fehlgeschlagen sind. In diesem Fall können sowohl Schuldner, als auch Gläubiger ein Insolvenzverfahren einleiten. Jedoch muss dafür erst einmal das Fehlschlagen der individuellen Vereinbarung durch eine vor Gericht anerkannte Person wie einen Rechtsanwalt oder einen Notar dokumentiert werden.

Das Gericht wird jedoch ebenfalls auf eine Einigung der beiden Parteien hinarbeiten und nur im Konfliktfall einem Schuldenerlass zustimmen. Aus diesem Grund sollten Schuldner bei Zahlungsschwierigkeiten von diesem letzten Schritt zunächst absehen. Zudem sparen Schuldner auf diese Weise viele Kosten und Zeitaufwand. Bei geschickter Planung und gegenseitigem Entgegenkommen können Schuldner und Gläubiger in gleichem Maß von einer individuellen Vereinbarung profitieren. Das Gespräch sollte in jedem Fall frühzeitig geführt werden. Am besten sobald vorauszusehen ist, dass sich die Zahlungsverhältnisse ändern werden. Je früher Gläubiger über Veränderungen informiert werden, umso schneller kann eine Einigung gefunden werden.

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