Beratungsprotokoll zur Wahrung der Anleger-Informationspflicht

Beratungsprotokoll zur Wahrung der Anleger-Informationspflicht

Kapitalanlagen sind ein sehr sensibler Bereich, denn nicht selten geht es dabei um hohe Summen. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, kann es für manche Anleger fatale Folgen haben, wenn sie sich für die „falsche“ Geldanlage entscheiden. Zwar besteht dieses Risiko bei vielen Anlageformen, aber der Anleger sollte zumindest das Recht haben, vor dem Investment über die möglichen Risiken aufgeklärt zu werden. Da in dieser Hinsicht in der Vergangenheit durchaus vonseiten der Banken und sonstigen Beratern einige Fehler gemacht wurden, gibt es seit einigen Jahren die Pflicht, dass bei bestimmten Beratungen ein sogenanntes Beratungsprotokoll erstellt werden muss. Dieses Beratungsprotokoll hat in erster Linie die Aufgabe zu dokumentieren, dass der Anleger umfassend beraten worden ist, bevor er sich für eine Geldanlage entschieden hat.

Grundsätzlich soll das Beratungsprotokoll sicherlich auch die Bankberater dorthin gehend zu unterstützen, als dass an alle wichtigen Elemente einer Beratung gedacht wird. Aus dem Grund hat das Beratungsprotokoll auch einige vorgeschriebene Inhalte, auch wenn es bisher noch kein für alle Banken einheitliches Protokoll gibt. Grundsätzlich ist zunächst festzuhalten, dass das Beratungsprotokoll nicht bei jeder Beratung des Kunden ausgefüllt werden muss, sondern nur dann, wenn es um eine Beratung im Bereich der Wertpapieranlage geht. Wer sich als Anleger also zum Beispiel für eine Tagesgeldanlage entscheidet, der muss kein solches Beratungsprotokoll besitzen.

Anders sieht es aus, falls der Anleger zum Beispiel in Anleihen, Aktien oder andere Wertpapiere investieren möchte. Zu den festgelegten Inhalten des Beratungsprotokolls gehört zunächst einmal der Anlass der Beratung. Ein Anlass kann zum Beispiel darin bestehen, dass der Kunde eine Anlage in Wertpapiere vornehmen möchte. Darüber hinaus ist auch die Dauer des Beratungsgespräches zu dokumentieren, denn diese ist durchaus ein Anzeichen dafür, wie gründlich der jeweilige Kunde tatsächlich beraten und informiert worden ist. Ferner sollte auch die persönliche Situation des Kunden dokumentiert werden, falls sie für die Beratung maßgebliche Informationen enthält.

Ganz wichtig ist auch die Dokumentation des Risikos, welches der Kunde mit dem jeweiligen Investment eingeht. Auch die Ziele und Vorstellungen des Kunden sollten im Beratungsprotokoll festgehalten werden. Letztendlich dient das Beratungsprotokoll im Zweifelsfall dazu, dass sowohl Bank als auch Kunde beweisen können, ob über bestimmte Risiken aufgeklärt wurde und ob eine empfohlene Anlageform tatsächlich zu den Zielen und Angaben des Kunden gepasst hat.

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