Besonderheiten der Freiwillig-Versicherten in der GKV

Besonderheiten der Freiwillig-Versicherten in der GKV

In Deutschland gibt es im Bereich der Krankenversicherung zwei Systeme, nämlich zum einen die gesetzliche und zum anderen die private Krankenversicherung. Die weitaus meisten Bürger sind hierzulande in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, und zwar als sogenannte Pflichtmitglieder. Dies trifft auf etwa 60 Millionen Verbraucher zu, während weitere rund zehn Millionen Bürger sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben. Daraus folgt, dass es etwa neun Millionen Menschen hierzulande gibt, die sich in der privaten Krankenversicherung versichert haben. Zu den Pflichtversicherten gehören in erster Linie sämtliche Arbeitnehmer, die ein gewisses Einkommen nicht überschreiten. Diese Personen haben nicht die Möglichkeit, sich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden, wie es beispielsweise bei Beamten, Studenten, Selbstständigen oder Arbeitnehmern ab einem bestimmten Einkommen möglich ist.

Grundsätzlich gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung also zwei Arten von Versicherten, nämlich zum einen die Pflichtmitglieder und zum anderen diejenigen Personen, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Vom Grundsatz her gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine wesentlichen Unterschiede zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten, was die Leistungen betrifft, welche die Versicherten in Anspruch nehmen können. Alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben den Anspruch auf die gleichen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben sind. Somit gibt es bei den Leistungen keine Qualitätsunterschiede zwischen freiwillig Versicherten und Pflichtversicherten.

Der einzige wesentliche Unterschied zwischen Personen, die freiwillig oder als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist die bestehende Wahlfreiheit. Die meisten pflichtversicherten Arbeitnehmer haben beispielsweise keine Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten und sich für eine private Krankenkasse zu entscheiden. Bei den freiwillig Versicherten sieht dies hingegen anders aus, denn diese Personen haben meistens jederzeit die Option, auch eine private Krankenversicherung zu wählen. Bei den meisten freiwillig gesetzlich krankenversicherten Personen handelt es sich übrigens um Selbstständige oder Freiberufler, die sich grundsätzlich auf die eine oder andere Weise krankenversichern müssen. In Deutschland gibt es nämlich eine Krankenversicherungspflicht, sodass sich jeder Bürger entweder für eine gesetzliche oder für eine private Krankenkasse entscheiden muss.

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