Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen als Gefahr

Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen als Gefahr

Neben der geplanten Einführung der Finanzmarkttransaktionssteuer beschäftigt noch ein anderes Thema die Finanzwelt hierzulande, nämlich das geplante Verbot der Leerverkäufe. Dabei muss man jedoch zwischen den gedeckten und den ungedeckten Leerverkäufen differenzieren, denn nur die ungedeckten Leerverkäufe sollen verboten werden. Aber was genau sind eigentlich Leerverkäufe und warum sollen sie verboten werden? Bei einem Leerverkauf ist es so, dass man Wertpapiere oder auch Devisen verkauft, deren Eigentümer man nicht ist. Vom zeitlichen Ablauf ist es bei den gedeckten Leerverkäufen so, dass man sich zunächst zum Beispiel Aktien leiht, um diese dann zu verkaufen. Diese Entleihe muss man natürlich bis zu einem bestimmten Termin wieder durch Rücklieferung der Aktien an den Verleiher ausgleichen, was den Kauf der zuvor leer verkauften Aktien zur Folge hat.

Diese Form der Leerverkäufe soll auch weiterhin möglich sein, da durch die geliehenen Wertpapiere immerhin eine Deckung des Short-Verkaufs vorhanden ist. Bei den ungedeckten Leerverkäufen ist das allerdings nicht der Fall. Hier leiht man sich keine Wertpapiere, sondern verkauft Wertpapiere und Devisen ohne Deckung, ohne diese zu besitzen. Es handelt sich bei diesen ungedeckten Leerverkäufen also um eine reine Spekulation auf fallende Kurse, der kein materieller Gegenwert in Form von Aktien, Anleihen oder Devisen gegenüber steht. Der Hauptgrund für das geplante Verbot der ungedeckten Leerverkäufe ist es, zukünftig größere Turbulenzen an den Finanzmärkten, zumindest in Deutschland, zu vermeiden, die schon des öfteren durch eine große Summe an Leerverkäufen ausgelöst wurden.

Zudem ist es so, dass Leerverkäufe aus ökonomischer Sicht völlig unsinnig sind und keinerlei Bezug zum „realen“ Wirtschaftsleben haben, was eigentlich die Aufgabe des Finanzmarktes ist. Trotz dieser guten Argumente für das Verbot der ungedeckten Leerverkäufe sehen einige Experten das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen dennoch als Gefahr an. Und zwar wird die Gefahr konkret darin gesehen, dass man zum einen durch das Verbot nicht die gewünschte Reduzierung der Spekulationen auf fallende Kurse erzielen kann, und zum anderen der Finanzmarkt Deutschland uninteressanter für nicht wenige Anleger bzw. Trader werden könnte. Und tatsächlich gibt es im Zusammenhang mit dem Verbot der Leerverkäufe zwei „Probleme“.

Das größte Problem ist sicherlich dann vorhanden, wenn das Verbot nur in Deutschland erfolgt und die anderen europäischen Staaten nicht mitziehen würden. Dann würden die Short-Seller nämlich einfach auf andere Börsenplätze außerhalb von Deutschland ausweichen und somit zu einem Umsatzrückgang an den deutschen Börsen beitragen, der dann mittelfristig sicherlich auch Arbeitsplätze kosten würde. Aber selbst bei einem EU-weiten oder sogar einem weltweiten Verbot der Leerverkäufe gibt es Alternativen, wie der Spekulant weiterhin auf fallende Kurse wetten kann, zum Beispiel mit Hilfe von Put-Optionen oder Put-Zertifikaten.

^