Die eigene Steuerklasse ist abhängig vom persönlichen Status

Die eigene Steuerklasse ist abhängig vom persönlichen Status

Bei der Steuerklasse haben höchstens Ehepaare die Möglichkeit eine Wahl zu treffen. Alleinstehende ledige und Geschiedene bekommen die Steuerklasse zugewiesen, die ihrem Status entspricht. Insgesamt kommen sechs Steuerklassen zur Anwendung. Die Steuerklasse I für alle Ledigen, die Steuerklasse II für Alleinstehende, in deren Haushalt Kinder leben, die Steuerklasse III für Ehepartner, die III hat in der Regel der Besserverdienende beziehungsweise wenn ein Partner selbstständig tätig ist, kann der andere Partner die günstige Steuerklasse III nutzen oder wenn einer schon in Rente ist, dann kann auch der andere Partner die Steuerklasse III nutzen. Die Steuerklasse IV ist auch Ehepaaren vorbehalten. Sie wird immer dann angewendet, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann haben sowohl der Mann als auch die Frau die Steuerklasse IV.

Die Steuerklasse V gibt es bei Ehepaaren, wenn ein Partner der III zugeordnet ist, bekommt der andere Partner automatisch die Steuerklasse V. Das sind in der Regel die geringer verdienenden Ehefrauen. Und letztlich gibt es noch die Steuerklasse VI. In dieser werden die höchsten Steuern entrichtet. Die wird genutzt, wenn einer mehrere Jobs hat. In den verschiedenen Steuerklassen ist genau festgelegt, bei wie viel Einkommen wie viel Steuer zu bezahlen ist. Die Steuerklassen I und IV sind identisch. Die geringsten Steuern zahlt der Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III, wobei da auch immer noch die Anzahl der Kinder eine Rolle spielt. Jedes Kind mehr verringert die Steuerlast, was aber letztlich wirklich nicht der Grund sein sollte, sich Kinder anzuschaffen.

Für Ehepaare steht grundsätzlich immer die Frage nach der Wahl der richtigen Steuerklasse. Ganz klar, wenn nur einer berufstätig ist, dann wählt der die Steuerklasse III. Sind beide berufstätig, dann ist bei einem Einkommen, das auch in etwa gleich hoch ist, die Steuerklassenkombination IV/IV zu wählen. Verschiebt sich das Einkommen allerdings so, das einer 70% verdient und der andere 30%, dann sollte immer der mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III haben. Haben dennoch beide die Kombination IV/IV geht auch diesem Ehepaar nichts verloren, mit dem Lohnsteuerjahresausgleich erstattet das Finanzamt die zu viel entrichteten Steuern. Bei der Steuerklassenkombination III/V kann es hingegen passieren, dass über das Jahr gesehen zu wenig Steuern gezahlt werden.

In dieser Kombination sind Ehepaare auch grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, was dazu führen kann, dass Steuern nachgezahlt werden müssen, was erfahrungsgemäß auch immer sehr schmerzlich ist. Viele Ehepaare nutzen allein aus diesem Grund die Kombination IV/IV, weil dann die Wahrscheinlichkeit, etwas von den gezahlten Steuern zurückzubekommen viel größer ist. Dieser Geldregen wird dann oft für Urlaubsreisen oder Ähnliches verwendet. Wer sich einmal mit den Steuerklassen und deren Bedeutung beschäftigt hat, für den ist es dann relativ einfach die Funktion zu verstehen und zu wissen, warum zwei Personen mit dem gleichen Bruttoeinkommen nicht unbedingt das gleiche Nettoeinkommen haben müssen.

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