Die Nachteile des Forward Darlehens

Die Nachteile des Forward Darlehens

Das aktuell sehr niedrige Zinsniveau erfreut besonders diejenigen Verbraucher, die derzeit einen neuen Immobilienkredit aufnehmen. Denn speziell im Bereich der Hypothekendarlehen sind die Zinsen auf einem extrem niedrigen Niveau. Eher über die niedrigen Zinsen ärgern werden sich hingegen Verbraucher, die vor einigen Jahren ein Hypothekendarlehen zu einem deutlich niedrigeren Zinssatz abgeschlossen haben und noch „mitten“ in der Phase der Zinsfestschreibung sind. Wenn allerdings die Zinsfestschreibung nur noch wenige Jahre oder sogar nur Monate läuft, hat man durch ein Forward Darlehen zumindest die Möglichkeit, die jetzt günstigen Zinsen für die Zukunft zu sichern. Der große Vorteil des Forwarddarlehens ist, dass sich Verbraucher jetzt schon Zinsen für die Zukunft sichern können. Allerdings kann man den Vorteil in der Praxis nur dann wirklich nutzen, wenn die Zinsen nach dem Abschluss des Forward Darlehens auch steigen, denn sonst hat man aufgrund des Zinsaufschlags ein Verlustgeschäft gemacht.

Generell sollte man neben den Vorteilen des Forward Darlehens niemals vergessen, dass diese Art von Vorfinanzierungsdarlehen auch Nachteile haben kann. Der erste Nachteil des Forward Darlehens ist der Zinsaufschlag, denn die zukünftige Zinssicherheit hat ihren, wenn auch relativ geringen, Preis. Üblicherweise beträgt der Aufschlag zwischen 0,20 und 0,40 Prozent, dieser gilt allerdings dann für den gesamten Zeitraum der Darlehenslaufzeit. Der zweite Nachteil des Forward Darlehens kann sein, dass sich die Zinsen zukünftig anders als erwartet bzw. erhofft entwickeln. Im Einzelnen kann man ohnehin erst bei effektiver Inanspruchnahme des Forward Darlehens feststellen, ob die Wahl dieser Darlehensart ein Fehler oder ein guter „Schachzug“ war.

Warum das so ist, lässt sich sehr gut an einem Beispiel verdeutlichen. Angenommen, der Zinssatz für Hypothekendarlehen im Bereich der zehnjährigen Zinsfestschreibung liegt derzeit bei vier Prozent. Da bei Herrn Mustermann in zwei Jahren die bisherige Zinsfestschreibung ausläuft und er sich die günstigen Zinsen jetzt schon sichern möchte, zumal er von zukünftig steigenden Zinsen ausgeht, entschließt er sich für den Abschluss einer Forwarddarlehens zu einem Zinssatz (inklusive Zinsaufschlag von 0,25 Prozent) von 4,25 Prozent. Am Tag der Fälligkeit der bisherigen Zinsvereinbarung, also nach zwei Jahren, beträgt der aktuelle Zinssatz im Bereich Hypothekendarlehen 5,50 Prozent.

Somit hat Herr Mustermann trotz Zinsaufschlag das Forward Darlehen zu einem gegenüber dem aktuellen Zinssatz deutlich günstigeren Zinssatz bekommen und somit den Vorteil des Forward Darlehens voll ausgenutzt. Anders sähe es hingegen aus, wenn die Zinsen sich in den zwei Jahren gar nicht geändert hätten. Denn dann hätte Herr Mustermann das neue Darlehen zu nach wie vor 4,00 Prozent abschließen können und müsste somit beim Forward Darlehen einen um 0,25 Prozent „unnötig“ höheren Zinssatz zahlen.

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