Durch Wechsel der Lohnsteuergruppe Steuern sparen

Durch Wechsel der Lohnsteuergruppe Steuern sparen

Viele Arbeitnehmer haben es selbst in der Hand, zu entscheiden, in welche Lohnsteuerklasse sie sich einordnen lassen, denn alle Arbeitnehmer, die verheiratet sind, und das sind nicht wenige, haben die Wahl zwischen der Lohnsteuerklasse IV/IV oder III/V. Das kann monatlich einiges an Steuern ausmachen, die nicht bezahlt werden müssen, wenn die richtige Steuerklassenwahl getroffen wird. Sind beide Ehepartner berufstätig und verdienen in etwa das gleiche Geld, dann ist es am günstigsten, wenn beide die Lohnsteuerklasse IV wählen, dann werden beide mit ihrem Einkommen gleich besteuert. In vielen Ehen ist es jedoch so, dass der Mann den größeren Verdienst hat und das Einkommen der Ehefrau eher ein Zuverdienst ist, weil sie beispielsweise nur halbtags arbeitet oder nur an bestimmten Tagen in der Woche stundenweise. Dann wird ihr Einkommen deutlich geringer sein, sodass die Lohnsteuerklassenwahl eine andere sein sollte.

In diesen Fällen werden die wenigsten Steuern gezahlt, wenn der besserverdienende Ehepartner die Steuerklasse III wählt und der Hinzuverdiener die Steuerklasse V. In der Steuerklasse III fallen die geringsten Lohnsteuern an. Allerdings muss dann der Ehepartner mit der Steuerklasse V ganz schön "bluten" und sollte sich seinen Lohnzettel nicht so oft ansehen. Bei der Steuerklasse V sind hohe Lohnsteuern zu zahlen, besonders wenn das im Verhältnis zum Verdienst betrachtet wird. Doch sollten sich Ehepaare nicht davon täuschen lassen, über das Jahr gerechnet, werden insgesamt weniger Steuern gezahlt, als bei der Lohnsteuergruppe IV/IV. Natürlich ist es nicht so, dass die zu viel gezahlten Steuern gänzlich verloren sind.

Ehepartner mit der Steuerklasse IV/IV können am Jahresende eine Lohnsteuererklärung abgeben und würden die zu viel entrichteten Steuern zurück bekommen. Doch gibt es viele Tausend Steuerzahler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen und die Steuern dem Staat schenken. Anders ist es bei der Steuerklassenkombination III/V, Arbeitnehmer, die sich dafür entscheiden sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, denn es ist gut möglich, dass sie über das Jahr zu wenig Steuern zahlen, diese fordert der Fiskus dann natürlich nach. Manche Paare belassen es auch wider besseren Wissens bei der IV/IV Kombination und betrachten die eventuell zu viel gezahlten Steuern wie eine Sparbüchse.

Sie machen nach Ablauf des Kalenderjahres eine Steuererklärung und erfreuen sich dann an dem warmen Geldregen, der sie erwartet. Ist auch eine Möglichkeit, doch günstiger ist es, das Geld von vornherein selbst zu sparen, beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto, wo es dann auch noch Zinsen bringt. Das Finanzamt zahlt keine Zinsen. Also wenn das Einkommen im Verhältnis 60:40 liegt ist immer genau durchzurechnen, welche Variante bevorzugt wird. Einmal im Jahr bis zum 30.11. besteht die Möglichkeit die Steuerklasse zu wechseln. Wem das allein zu viel Rechnerei ist, der kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden, gegen einen geringen Jahresbeitrag bekommen Arbeitnehmer dort entsprechende Unterstützung.

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