Ein Darlehen vom Arbeitsamt bei Arbeitslosigkeit

Ein Darlehen vom Arbeitsamt bei Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit ist hart. Besonders für diejenigen, die es kurzfristig und unerwartet trifft sind auch die finanziellen Einschränkungen erheblich in ihrer Auswirkung. Immerhin hat man sich über Jahre hinweg einen bestimmten Lebensstil geschaffen, vielleicht auch die eine oder andere Anschaffung finanziert. Und plötzlich bricht das bisherige Lebensmodell zusammen wie ein Kartenhaus. Trotz fristgerechter Arbeitssuchendmeldung und der pünktlichen Zahlung durch die Agentur für Arbeit fehlen oft bis zu mehreren hundert Euro monatlich in der Haushaltskasse. Als Arbeitsloser hat man auf den Banken so ziemlich Null Chancen, einen Kredit zu bekommen oder schon laufende Finanzierungen umzuschulden.

Spätestens nach einigen Wochen kommt auch die Hilfsbereitschaft von Freunden, Bekannten und Verwandten an ihre Belastungsgrenzen. Was bleibt, um plötzlicher Geldknappheit zu begegnen ist ein weiterer Weg zur zuständigen Agentur für Arbeit. Dort wird in aller Regel gut beraten aber kein Darlehen bewilligt. Lediglich nach Antragstellung in der Wartezeit auf die Entscheidung kann ein Vorschuss beantragt und gezahlt werden. Dieser bezieht sich jedoch nur auf das zu erwartenden Arbeitslosengeld I. Bleibt noch der Gang zur zuständigen ARGE, meist zu finden in den Jobcentern. Dort werden im Regelfall die ALG II- und Sozialgeldfälle bearbeitet. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist in erster Linie für Menschen angelegt, die kein Arbeitslosengeld I mehr erhalten. Dennoch kann hier eine Nachfrage nicht verkehrt sein. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass ein Darlehen bei besonderem Bedarf auch nur an die Empfänger von Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird.

Und zwar dann, wenn "ein Bedarf entsteht, der Ihren Lebensunterhalt gefährdet, den Sie aber nicht verhindern können." (Zitat Merkblatt 2 der Agentur für Arbeit) .Gemeint sind hier meist Unfälle, Sachbeschädigungen, Reparaturen usw., nicht aber die Abdeckung reiner finanzieller Engpässe, die vielleicht noch auf einen wenig sparsamen Umgang mit dem Arbeitslosengeld I oder II zurückzuführen sind. Die Erfahrung lehrt, dass bei echtem und begründetem finanziellen Notstand die ARGE oft auch mit anderen finanziellen Hilfsangeboten aufwarten kann. Allerdings muss dann ein echter Notstand nachgewiesen werden der nicht auf die Lasten des Antragstellers anzurechnen ist. Bessere Chancen für eine solche Leistung haben Antragsteller mit im Haushalt lebenden Kindern. Einen gesetzlichen Anspruch auf derartige Hilfen gibt es nicht. Klar ist auch, dass jegliches Darlehen und jeder Vorschuss zurückbezahlt werden muss, meist geschieht dies durch Aufrechnung gegen nachfolgende Leistungen oder als Ratenrückzahlung in angemessenen Teilen.

Der unschlagbare Vorteil der Vorschusszahlungen oder Darlehen vom Arbeitsamt ist die Tatsache, dass sie in jedem Fall zinslos erfolgen. Damit hält sich die weitere Belastung auch während der Rückzahlung in Grenzen und bleibt überschaubar. Sollten die monatlich wiederkehrenden finanziellen Belastungen höher sein als sie mit dem Arbeitslosengeld I oder II abzudecken sind hilft nur eines: Schnell wieder Arbeit finden, einen 400-Euro-Job aufnehmen (aber nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich!) oder man versucht sein Glück im Ausland. Dort gibt es recht oft attraktive Angebote für deutsche Arbeitnehmer.

^