Ein Girokonto für Arbeitslose ist in der Regel problemlos möglich

Ein Girokonto für Arbeitslose ist in der Regel problemlos möglich

Ein Girokonto gehört mittlerweile zu den absoluten Notwendigkeiten eines normalen Lebens, denn ohne ein Konto können bargeldlose Zahlungen oder Überweisungen weder getätigt noch in Empfang genommen werden. Somit entstehen nicht nur zahlreiche Unannehmlichkeiten, sondern auch zusätzliche Kosten. Probleme bei der Jobsuche einerseits und Gebühren zwischen 40 und 80 Euro monatlich andererseits haben keinen Seltenheitswert. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Anträge auf ein Girokonto von Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfängern bei verschiedenen Kreditinstituten negativ beschieden werden. Doch erst die Annahme des Antrags besiegelt einen rechtsverbindlichen den Vertrag zwischen Bank und Kunden. Die von den Banken angeführten Gründe dafür sind häufig Arbeitslosigkeit und eine vorliegende Verschuldung.

Daran hat auch die Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) aus dem Jahr 1995 nicht viel geändert. Mit dieser Selbstverpflichtung wollten die im Zentralen Kreditausschuss organisierten Geldinstitute allen Menschen unabhängig von ihrer derzeitigen finanziellen Lage die Möglichkeit bieten, ein Girokonto zu eröffnen. Ein Anspruch auf einen Dispositionskredit und eine EC-Karte begründet dieses Papier allerdings nicht. Während jedoch die deutschen Gerichte der gängigen Rechtssprechung zufolge darin eine rechtsverbindliche Willenserklärung sehen, meinen die Banken eine andere Marschrichtung, denn einen einklagbaren Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos allerdings begründet die Selbstverpflichtung nicht.

Eine gesetzliche Verankerung der Teilhabe am bargeldlosen Zahlungsverkehrs gibt es in Deutschland im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarn nicht. Doch Arbeitslose brauchen den Kopf auch nach einer Absage nicht hängen lassen. Ein Girokonto auf Guthabenbasis ist mittlerweile für jedermann problemlos möglich. So sind alle Sparkassen verpflichtet, Verbrauchern ein Girokonto zur Verfügung zu stellen. Ein Problem besteht Vielmehr darin, dass viele Banken ein kostenloses Girokonto erst ab einer bestimmten Höhe eingehender monatlicher Zahlungen gewähren oder dann, wenn eine bestimmte Guthabensumme vorhanden ist. Doch gerade arbeitslose Personen erreichen diese Grenzen selten, so dass sie wiederum mit zusätzlichen Gebühren rechnen müssen.

Es gibt allerdings mittlerweile ein Reihe von Banken, die reine Guthabenkonten zum Nulltarif anbieten. Gerade kleinere Kreditinstitute bieten kostenlose Girokonten für alle Kunden an. Dabei müssen Arbeitslose meistens aber auf die Gewährung eines Dispo-Kredit verzichten. Schließlich können die Sozialleistungen nicht gepfändet werden und sind für die Bank im Falle der Zahlungsunfähigkeit verloren. Auch eine EC-Karte wird in den meisten Fällen ausgegeben. Verbraucher, denen die Einrichtung eines Kontos verweigert wurde, sollten die Hoffnung nicht aufgeben und sich einfach an ein anderes Kreditinstitut wenden. Um ein Girokonto zu eröffnen müssen Bankkunden lediglich das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, ansonsten benötigen sie die Einwilligung der Eltern.

^