Ein Jugend Girokonto ist möglich aber ohne Überziehungskredit

Ein Jugend Girokonto ist möglich aber ohne Überziehungskredit

Der Umgang mit Geld ist im heutigen Leben sehr wichtig. Vor allem die Erkenntnis, dass nicht alle Wünsche jederzeit sofort erfüllt werden können, weil das eigene Geld hierzu nicht ausreicht, sollten Kinder bereits frühzeitig lernen. Hierzu sollte jedes Kind Taschengeld erhalten, mit dem es dann selbst haushalten kann. Neben dem Kennenlernen des Geldes ist aber auch die Bekanntschaft mit wichtigen Bankprodukten wichtig, um im späteren Leben den Alltag meistern zu können. Viele Banken bieten daher bereits für Kinder ab sieben Jahren, denn dann sind sie zumindest beschränkt geschäftsfähig, ein Jugendkonto an, welches kostenlos geführt wird und in den meisten Fällen auch eine attraktive Guthabenverzinsung bietet. Gewährt werden diese Konditionen jedoch nur zeitlich begrenzt bis zum Ende der Ausbildung bzw. bis zu einem Höchstalter von 28 Jahren.

Dieses Konto unterscheidet sich vom Girokonto der Eltern kaum. Auch bei Jugendkonten sind grundsätzlich Überweisungen, Lastschriftaufträge und Daueraufträge möglich. Auch eine Karte kann auf dieses Konto ausgestellt werden, damit die Kinder und Jugendlichen selbst ihr Geld am Automaten ziehen können. Diese Karten sind natürlich keine ec/maestro-Karten, denn hiermit wären Kontoüberziehungen möglich, sondern lediglich Bankkarten. So können die Inhaber von Jugendkonten ihr Geld nur an der betreffenden Bank abholen. Weiterhin sind solche Jugendkarten meist betragsmäßig begrenzt, so dass pro Tag nur zwischen 50-100 Euro am Automaten verfügbar sind (zum Vergleich: bei ec/maestro-Karten können Karteninhaber bis zu 1.000 Euro pro Tag abheben).

Wer einmal einen größeren Geldbetrag benötigt, sei es für den Kauf eines Computers oder zur Bezahlung der Fahrschulrechnung, kann diesen Betrag am Bankschalter abheben, dann allerdings nur in Begleitung eines Elternteils. Grundsätzlich müssen die Eltern das Jugendkonto gemeinsam eröffnen, sofern sie beide erziehungsberechtigt sind. Somit sind sie für die Bank auch haftbar, wenn die Kinder und Jugendlichen das Konto ohne Erlaubnis der Bank überziehen. Diese Erlaubnis werden sie vor dem 18. Lebensjahr nie bekommen, danach nur unter bestimmten Voraussetzungen (Eingang Ausbildungsvergütung). Ein Jugendkonto ist demnach in den meisten Fällen ein Konto, welches lediglich auf Guthabenbasis geführt werden kann. Sofern Lastschriften gebucht werden sollen, durch die das Konto überzogen wird, werden sie von der Bank mangels Deckung an den Auftraggeber zurückgebucht.

Auch Überweisungen sind nur in Höhe des vorhandenen Guthabens möglich. Erst wenn der Inhaber des Jugendkonto sein 18. Lebensjahr vollendet hat und bereits über regelmäßige Geldeingänge verfügt, kann auch ein Dispositionskredit hierauf vergeben werden. Dieser ist jedoch oft auf nur 300-500 Euro begrenzt, um eine Überschuldung der Jugendlichen bereits in jungen Jahren zu vermeiden. Nach dem Abschluss der Ausbildung werden die Jugendkonten in der Regel sofort umgestellt, so dass dies dann ganz normale Girokonten sind, auf denen auch ein höherer Dispo vergeben werden kann.

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