Ein Konto kündigen ist ansich problemlos möglich

Ein Konto kündigen ist ansich problemlos möglich

Die meisten Girokonten können in Deutschland ohne Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Vor allem wegen der steigenden Kontopreise kann es sinnvoll sein, auf ein kostenloses Girokonto umzusteigen, das von immer mehr Banken angeboten wird und teilweise sogar sehr attraktive Extras enthält, darunter kostenlose Karten und Startguthaben in bar. Aus praktischen Gründen ist es jedoch ratsam, ein neues Konto einige Zeit parallel zum alten Konto laufen zu lassen, da es vor allem bei Lastschriften zu Problemen beim Ändern der Einzugsermächtigung kommen kann. Nur wenn gar keine oder nur wenige Einzugsermächtigungen für das Konto erteilt wurden, ist eine Kündigung des Girokontos problemlos möglich und sinnvoll. Wenn die Vertragsunternehmen, zum Beispiel Telefongesellschaften oder Kreditkartenunternehmen die Lastschrifteinzüge nicht so schnell auf die neue Kontoverbindung umstellen können, kann es zu einer Rücklastschrift kommen. Diese ist meist kostenpflichtig und wird unter Umständen auch weitergemeldet.

Dies kann wiederum bei einer späteren Kreditaufnahme zu schlechteren Bonitätswerten führen. Die Kosten für eine Bearbeitung von Rücklastschriften können bei einigen Unternehmen bis zu 25 Euro betragen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Viele Banken bieten im Zusammenhang mit einer Neueröffnung des Girokontos auch einen so genannten „Umzugsservice“ an. Dabei werden die Vertragsunternehmen des Kunden über die neue Bankverbindung schriftlich informiert oder vorgefertigte Infopostkarten ausgegeben, mit denen der Kontoinhaber selbst seine Vertragsunternehmen über die neue Bankverbindung für die Einzugsermächtigung informieren kann. Der Umzugsservice ist in der Regel ein kostenloser Service der neuen Hausbank des Kunden. Ein neues Girokonto kann einfach und bequem im Internet eröffnet werden.

Die Vertragsunterlagen werden dabei direkt nach Hause geschickt. Neben den eventuellen Schwierigkeiten bei Einzugsermächtigungen sollte auch sichergestellt sein, dass auf dem neuen Konto die Daueraufträge ordnungsgemäß eröffnet wurden und dass der Arbeitgeber die neue Kontonummer für die Überweisung des Gehalts kennt. Daher empfiehlt es sich, zumindest eine Gehaltsüberweisung auf das neue Konto abzuwarten sowie die ordnungsgemäße Ausführung der Daueraufträge zu überprüfen und erst danach das alte Konto schließen zu lassen. Befindet sich auf dem bisherigen Girokonto noch ein Restguthaben, kann die alte Bank gleich mit der Kündigung beauftragt werden, das Guthaben auf das neue Konto zu überweisen. Ist noch ein Schuldsaldo auf dem Konto offen, kann die bisherige Bank diesen Betrag auch vom neuen Konto einziehen.

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