Ein Kredit ohne Bonität nur mit Bürgen

Ein Kredit ohne Bonität nur mit Bürgen

Wer einen Kredit aufnehmen möchte aber in irgendeiner Form Bonitätsprobleme hat, wird so einfach keinen Kredit bekommen. Es gibt aber viele Faktoren, die die Bonität beeinflussen und bei manchen Problemen kann eine Kreditaufnahme möglich werden, wenn man beispielsweise einen Mitantragsteller oder einen Bürgen stellt. Es wird zwischen einer nicht ausreichenden Bonität und einer schlechten Bonität unterschieden. Eine nicht ausreichende Bonität liegt beispielsweise vor, wenn die Probezeit beim Arbeitgeber noch nicht beendet ist oder das monatliche Einkommen grenzwertig ist, also keinerlei finanziellen Puffer nach Begleichung der Kreditrate zulässt. Hier kann man dennoch einen Kredit bekommen, wenn man einen Bürgen stellt, der die nötige Bonität besitzt. Dessen Bürgschaft kann dann evtl. bis zum Ende der Probezeit begrenzt werden und er wird dann wieder aus der Bürgschaft entlassen, vorausgesetzt, die Kreditraten wurden bislang ordentlich beglichen.

Wenn es aber zu Zahlungsausfällen kommt, wird man den Bürgen auch nicht einfach so wieder aus seiner Pflicht entlassen. Dessen müssen sich Kreditnehmer und Bürge klar sein. Außerdem erscheint auch beim Bürgen diese Bürgschaft in der Schufa. Dies ist zwar keinesfalls ein Negativmerkmal, hat aber durchaus Auswirkung auf eigene Kreditvorhaben, da er nicht nur seinen eigenen Kredit bedienen muss, sondern im schlimmsten Fall auch den Kredit, für den er bürgt. Der mögliche Kreditbetrag verringert sich auch um den Bürgschaftsbetrag und da somit schon eine finanzielle Verpflichtung besteht, wird der Bürge bei seinem eigenen Kredit mit einem Zinsaufschlag rechnen müssen. Aus diesen Gründen sollte man nicht zu leichtfertig eine Bürgschaft vergeben und verlangen.

Die Möglichkeit einen Bürgen zu stellen gibt es auch nur dann, wenn zwar eine gewisse Bonität vorhanden ist, diese zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme aber nicht ausreichend ist. Wenn keine oder eine sehr schlechte Bonität vorhanden ist, weil beispielsweise gar kein Gehalt bezogen wird oder in der Schufa mehrere Negativmerkmale gelistet sind die obendrein vielleicht auch nicht einmal mit einem Erledigtmerkmal versehen sind, hilft auch die Stellung eines Bürgen nicht weiter, denn ein Bürge stellt nur die Sicherheit für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht mehr zahlt, zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme aber zahlungsfähig war.
Jemand der kein geregeltes Einkommen hat und vielleicht Arbeitslosengeld oder gar HartzIV bezieht ist überhaupt nicht kreditwürdig, weil diese Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gedacht sind und nicht für die Begleichung von Schulden.

Hier ist eine Bürgschaft keine ausreichende Sicherheit. Der Kredit müsste hier komplett von einer anderen Person aufgenommen werden, was aber rein moralisch schon ein Problem darstellt. Ein Bürge oder ein Mensch, der für jemand anderen einen Kredit aufnimmt, steht sicherlich mindestens in einer freundschaftlichen Beziehung zu der Person, die das Geld benötigt. Spätestens dann, wenn der Bürge dann wirklich zur Kasse gebeten wird, weil der Kreditnehmer nicht zahlt, dürfte die Freundschaft beendet sein. Ebenso, wenn man für jemanden einen Kredit aufnimmt und dieser einen dann einfach mit den Kreditschulden sitzen lässt.

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