Einen Wohnungskauf finanzieren mit einem Hypothekendarlehen

Einen Wohnungskauf finanzieren mit einem Hypothekendarlehen

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Eigentumswohnung zu kaufen, muss sich im Vorfeld mit seiner Bank zusammensetzen und den groben Rahmen der Finanzierung abstecken. Wenn man dann das passende Objekt gefunden hat, werden die Pläne für die Finanzierung konkreter. In aller Regel erwarten die Banken vom künftigen Wohnungseigentümer einen gewissen Anteil an Eigenkapital. Dieses sollte etwa 20% der zu finanzierenden Summe betragen. Den restlichen Betrag stellen die Kreditinstitute dem Kunden dann in Form von einem Hypothekendarlehen zur Verfügung. Hypothekendarlehen haben den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu einem herkömmlichen Verbraucherkredit relativ niedrige Zinsen bieten. Dass hat den Grund darin, dass ein Hypothekendarlehen durch die Eigentumswohnung abgesichert ist und so die Banken im Falle einer Nichtzahlung der Raten durch den Kunden die Möglichkeit haben, das ausstehende Geld durch Verwertung der Immobilie einzutreiben.

Diese Verwertung geschieht in alle Regel durch eine Zwangsversteigerung. Für diese Absicherung ist es jedoch notwendig, dass der Wohnungsinhaber der Bank eine Buchgrundschuld im entsprechenden Grundbuch eintragen lässt. Da die Finanzierung einer Eigentumswohnung in aller Regel eine längerfristige Angelegenheit ist, werden die Hypothekendarlehen von den Banken meist für eine Dauer von 25 bis 30 Jahren abgeschlossen. Das bedeutet aber nicht, dass es in dieser Zeit keine Veränderung in Bezug auf Zinsen oder Kreditinstitut geben kann. Denn spätestens nach 10 Jahren kann der Kunde die Hypothekendarlehen bei seiner Bank kündigen und sich nach einem neuen Kreditinstitut umsehen, auch wenn die Zinsbindungsfrist vielleicht für 15 Jahre abgeschlossen wurde.

Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil verbindlich festgelegt. Gründe für den Wechsel des Kreditgebers sind meist die bei einem anderen Kreditinstitut günstigeren Zinsen. Aber auch eine gewisse Unzufriedenheit mit dem bisherigen Geldgeber kann ein Grund sein, sich eine andere Bank zu suchen. Grundsätzlich muss der Wohnungsfinanzierer seinem bisherigen Darlehensgeber keinen Grund für einen Wechsel mitteilen. Allerdings sollte ein Wechsel des Kreditinstitutes nicht auf den letzten Drücker erfolgen. Bei der Finanzierung der Wohnung durch ein Hypothekendarlehen sollte seitens des Käufers auf jeden Fall die Höhe der Beleihung beachtet werden. Viele Banken gewähren ihren Kunden mittlerweile eine Finanzierung auch ohne die oben beschriebene Eigenkapitalquote.

Und sollte einmal beabsichtigt werden, die Wohnung zu verkaufen, kann es passieren, dass der zu erwartende Erlös aus dem Verkauf die noch bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Hypothekendarlehen nicht deckt. Zumal bei einer vorzeitigen Ablösung des Hypothekendarlehens noch eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens des Kreditnehmers an die Bank zu zahlen ist. Die dann entstehende Differenz aus dem Verkaufserlös und der bestehenden Valuta müsste dann in die Finanzierung eines neuen Objektes mit einfließen. Wenn aber der Kauf einer neuen Wohnung gar nicht geplant ist, lässt sich die Differenz nur noch mit einem recht teuren Verbraucherkredit weiter finanzieren.

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