Geld verleihen nur mit Vertrag?

Geld verleihen nur mit Vertrag?

Während eines finanziellen Engpasses sind die betroffenen Menschen froh, wenn eine bekannte Person bereit ist, eine bestimmte Geldsumme zu verleihen. Wer Geld verleiht, ist sich in der Regel sicher, dass er dem Empfänger vertrauen kann und dieser das Geld baldmöglichst zurück gibt. Ein Vertrag ist allerdings empfehlenswert, da hier eventuelle Zinsen und die gesamte Darlehenssumme festgehalten werden kann. Wenn es sich um geringe Leihsummen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis handelt, besteht kaum jemand auf einen Vertrag. Wird jedoch eine große Summe verliehen, ist ein Darlehensvertrag dringend zu empfehlen, da der Gläubiger nur dann eine gerichtliche Möglichkeit hat, wenn der Schuldner nicht bereit ist die Summe zu begleichen. Nur wenige Menschen gehen tatsächlich so weit, dass sie eine bekannte oder möglicherweise verwandte Person wegen einer geliehenen Summe verklagen, allerdings übt ein vorhandener Vertrag oftmals genug Druck auf den Schuldner aus, so dass die Schuldsumme beglichen wird.

Ein Darlehensvertrag sollte bei einem Notar unterzeichnet werden, da der Schuldner ansonsten die Rechtmäßigkeit beanstanden könnte. Ein beglaubigter Vertrag ist für den Gläubiger ein sicheres Dokument, falls der Schuldner im Nachhinein die Forderung nicht begleicht. Sollte es bei der Rückzahlung der Leihgabe zu Schwierigkeiten kommen, sollte der Gläubiger zunächst eine Mahnung an den Schuldner übergeben. Wenn dieser nicht reagiert und auch nicht bereit ist wenigstens einen Teil der Gesamtsumme zu entrichten, kann der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid erwirken. Dieser kann nur dann ausgestellt werden, wenn die Forderung belegbar ist, daher ist ein Vertrag gerade bei höheren Summen sehr wichtig.

Der Mahnbescheid signalisiert dem Schuldner nochmals die offen stehende Forderung, reagiert er wiederum nicht, kann nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid erlassen werden. Dieser ermöglicht die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Ohne Darlehensvertrag ist ein solches Verfahren nicht möglich, da der Schuldner behaupten könnte, dass er nie Geld von dem Gläubiger bekommen hat. Durch den notariell beglaubigten Vertrag steht der Schuldner fest in der Pflicht des Gläubigers und kann im Notfall zur Zahlung der Forderung verurteilt werden.

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