Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich

Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich

In Deutschland gibt es seit einiger Zeit die Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei hat der Bürger die Wahl zwischen der gesetzlichen Versicherung und der privaten Krankenversicherung. Als Unterpunkt zur gesetzlichen gibt es auch noch die freiwillig gesetzliche Versicherung. Je nach Einkommen und Berufsstatus ist die Wahl zwischen den einzelnen Versicherungen möglich. Es ist schon vorgekommen, dass ein Arbeitnehmer, oder in den meisten Fällen waren es selbstständig Tätige, vergessen hat, die Krankenversicherung abzuschließen und so plötzlich vor dem Problem stand, eine medizinische Behandlung zu benötigen, aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel zu verfügen, diese auch begleichen zu können.

Die meisten Arbeitnehmer schließen eine gesetzliche Krankenversicherung bei einem der verschiedenen Anbieter ab. Die Auswahl ist groß, die Leistungen der einzelnen Anbieter sind ähnlich, jedoch die monatlich zu zahlenden Beiträge unterscheiden sich zum Teil recht stark. Daher ist in den meisten Fällen auch der Prozentsatz das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der jeweiligen Krankenkasse. Will jemand sich privat versichern lassen, so muss er entweder als Selbstständiger oder Freiberufler tätig sein, als Beamter arbeiten oder über die Grenze von 47.700 Euro im Jahr kommen. Dieses Einkommen muss in der Regel bei der Beantragung einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung für einen Zeitraum von drei Jahren nachgewiesen werden. Der Wechsel von einer gesetzlichen Kasse zu einem Anbieter einer privaten Krankenversicherung ist kein Problem, wer wieder zurück wechseln möchte, hat es allerdings nicht leicht. Er muss entweder dauerhaft, das heißt, für mindestens ein Jahr, unter die oben genannte Pflichtversicherungsgrenze gerutscht sein, oder er muss arbeitslos geworden sein. In letzterem Falle wird er dann von der Agentur für Arbeit automatisch gesetzlich versichert.

Wurde vereinbart, dass die Police der privaten Krankenversicherung für die Dauer der Arbeitslosigkeit ruht, so kann oft, wenn die Ruhezeit nicht mehr als zwei Jahre beträgt, ohne eine Gesundheitsprüfung wieder in die private Versicherung eingestiegen werden. Als eine Art „Zwischending“ ist die freiwillige gesetzliche Versicherung zu sehen. Da nun einmal eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, jemand ohne großes Einkommen sich aber eine private Versicherung in den wenigsten Fällen leisten kann, kann die freiwillige gesetzliche Versicherung in Anspruch genommen werden. Dabei sind die Leistungen der Krankenkasse dieselben, die auch bei der üblichen gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Die Kosten für die monatlichen Beiträge müssen aber vom versicherten Mitglied völlig selbst getragen werden. So ein Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn eine Mutter nach der Zeit, in der sie Elterngeld bezogen hat, was meist für ein Jahr der Fall ist, sich weiterhin selbst um die Betreuung des Kindes kümmern möchte und folglich die ihr zustehenden drei Jahre Erziehungszeit nimmt. Für die Zeit, in der sie keine staatliche Unterstützung bekommt, muss sie sich freiwillig versichern, mit Ausnahme natürlich der verheirateten Paare, bei dem der Partner ohne eigenes Einkommen kostenfrei beim zahlenden Mitglied versichert wird.

Diese Familienversicherung gibt es übrigens nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung, in der privaten muss jedes Mitglied selbst die Beiträge übernehmen. Auch Freiberufler können sich freiwillig versichern lassen. Die Höhe der Beiträge, die monatlich zu zahlen sind, wird dabei anhand des regelmäßigen Einkommens berechnet. Wer über keinerlei Einkommen verfügt, muss einen Mindestbeitrag zahlen, ansonsten wird der Beitrag wie sonst auch üblich prozentual vom Einkommen berechnet. Wie bereits erwähnt, gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Noch ist es allerdings nicht unter Strafe gestellt, sich nicht zu versichern. Wer aber zum Beispiel als Angestellter arbeiten möchte, muss spätestens mit Eintritt in das Berufsleben die Krankenversicherung abschließen. Dies wird nicht nur von Seiten des Staates zur Pflicht gemacht, sondern auch viele Arbeitgeber setzen die Versicherung voraus und lassen den Arbeitsvertrag erst mit Abgabe der Mitgliedsbescheinigung beginnen. Schließlich ist der Abschluss auch eine Frage der persönlichen Absicherung, denn im Krankheitsfall kann es oftmals schwer werden, die anfallenden Kosten selbst komplett zu tragen.

^