Girokonto bei privater Insolvenz ohne Überziehungskredit

Girokonto bei privater Insolvenz ohne Überziehungskredit

Die private Insolvenz ist für viele Verbraucher oftmals der letzte Weg aus der langjährigen Schuldenfalle heraus. Das Positive an der privaten Insolvenz ist, dass der Schuldner in einem relativ überschaubaren Zeitraum von seinen Schulden nach und nach befreit wird und letztlich nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode, in der u. a. keinerlei neue Schulden angehäuft werden dürfen - schuldenfrei aus dem Verfahren herausgeht. Auch wenn diese Aspekt für den Schuldner sehr positiv ist - ein gern gesehener Kunde bei den meisten Banken ist der Verbraucher in der privaten Insolvenz keinesfalls. Viele Institute lehnen diese Kunden generell ab, erteilen ihnen trotz grundsätzlichem rechtlichen Anspruch auf ein Girokonto keine Kontoverbindung. Hier kann der Antragsteller generell Widerspruch einlegen - oder sich gleich aufmachen zu einem Kreditinstitut, das auch Schuldnern bzw. Personen, die sich in einer privaten Insolvenz befinden, ein Konto anbieten.

Der Weg zum Ziel heißt in diesem Falle nämlich Girokonto auf Guthabenbasis. Und was ist das denn jetzt bitte genau? Anders als beim üblichen Girokonto, das mit einem Dispositionsrahmen in der Relation an das monatliche Einkommen ausgestattet ist, erhält der Kunde bei dem Girokonto auf Guthabenbasis keinerlei Dispositionsrahmen. Ein solcher Dispo wird nur bei entsprechender Bonität gewährt und diese ist nur leider bei einer privaten Insolvenz aktuell nicht gegeben. Der Kunde hat aber trotzdem durch dieses Girokonto ohne Überziehungskredit sehr viele Vorteile. Anders als bei einer Person, die wegen des privaten Insolvenzverfahrens sämtliche Konten aufgelöst hat, im schlimmsten Falle von dem Kreditinstitut gekündigt bekam und nun jegliche Zahlungen per kostspieliger Bareinzahlung tätigen muss, kann der Girokontoinhaber jede bargeldlose Zahlung über das eigene Konto abwickeln.

Zwar geschieht dies nur im Guthabenbereich, aber bedingt durch die Auflage des Wohlverhaltens sollte sich ohnehin jede Privatperson in der Insolvenzphase dringend vor der Überschreitung der eigenen finanziellen Möglichkeiten hüten. Das Konto auf Guthabenbasis kostet übrigens in der Kontoführung nicht mehr als ein völlig normales Girokonto. Aufschläge aufgrund der laufenden Insolvenz hat der Kunde somit nicht zu befürchten. Für die Banken stellt der Kunde in der privaten Insolvenz kein erhöhtes Risiko dar, denn im schlimmsten Falle - also bei mangelnder Kontodeckung - werden Überweisungen oder Abbuchungen einfach nicht ausgeführt. Und hohe Kosten für die Nutzung eines teuren Dispo entfallen so gleich automatisch.

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