Hypothekenbanken und Hypothekenpfandbriefe

Hypothekenbanken und Hypothekenpfandbriefe

Die ursprüngliche Aufgabe der Hypothekenbanken in Deutschland bestand darin, durch das Grundbuch abgesicherte Immobilienkredite zu refinanzieren und zu diesem Zweck Pfandbriefe auszugeben. Hypothekenbanken entstanden im neunzehnten Jahrhundert als eigenständige Sonderform der Banken, deren Tätigkeit in einem anderen Gesetz als das eigentliche Kreditwesen geregelt war. Seit einer im Juli 2005 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle existieren in Deutschland Hypothekenbanken als spezielle Geldinstitute mit einem begrenzten Tätigkeitsbereich nicht mehr. Ihre Aufgaben sind auf Pfandbriefbanken übergegangen, welche neben Hypothekenpfandbriefen auch kommunale Schuldverschreibungen sowie durch Schiffsbeteiligungen und Flugzeugdarlehen abgesicherte Pfandbriefe emittieren.

Pfandbriefbanken sind zudem nicht mehr auf ihr ursprüngliches Tätigkeitsfeld beschränkt, sondern dürfen alle üblichen Bankdienstleistungen anbieten. Auf der anderen Seite hat jede Geschäftsbank die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Recht zur Emission von Pfandbriefen zu beantragen. Der Gesetzgeber hat einen entsprechenden Erlaubnisvorbehalt in das Gesetz aufgenommen, um auf diese Weise eine gewisse staatliche Kontrollfunktion über das Pfandbriefwesen weiterhin zu ermöglichen. Bis heute haben nur wenige Geschäftsbanken wie die Postbank sowie die Ing. Diba einen entsprechenden Antrag gestellt, als erstes hat sich die damalige SEB mit ihrer eigenen Hypothekenbank verschmolzen. Zu den auch als Pfandkreditbanken tätigen Geldinstituten gehören auch einige öffentlich-rechtliche Bankhäuser wie die Kreissparkasse Köln.

Die meisten der in Deutschland tätigen Pfandbriefbanken einschließlich der Geschäftsbanken, welche über eine entsprechende Erlaubnis verfügen, haben sich im Verband deutscher Pfandbriefbanken zusammengeschlossen und betreiben auf diese Weise eine gemeinsame Öffentlichkeits- und politische Lobbyarbeit. Sitz des Verbandes, dessen Rechtsform in der eines eingetragenen Vereins besteht, ist Berlin, ein Kontaktbüro unterhält der Verband deutscher Pfandkreditbanken sowohl in Brüssel am Sitz der Europäischen Union als auch in Tokio. Der Verband deutscher Pfandkreditbanken ist Nachfolger des bis Mitte 2005 bestanden habenden Verbandes deutscher Hypothekenbanken. Der Hypothekenpfandbrief, wie er von Pfandbriefbanken ausgegeben wird, versteht sich als durch Immobilienkredite abgesicherter Pfandbrief.

Er stellt eine Schuldverschreibung der ausgebenden Pfandkreditbank dar. Als Einschränkung gilt, dass nicht mehr als sechzig Prozent des Beleihungswertes einer Immobilie als Grundlage für den Pfandkreditbrief berücksichtigt werden dürfen, ergänzend darf die Absicherung des Pfandbriefes aber zu einem geringen Teil auch in anderen Forderungen bestehen. Nach den Richtlinien des Verbandes dürfen die als Sicherheit für einen Hypothekenpfandbrief dienenden Grundstücke außer in Deutschland auch in anderen Staaten der Europäischen Union, des Wirtschaftsraumes EWR sowie in den USA, Japan, der Schweiz oder Kanada liegen. Damit ist das räumliche Betätigungsfeld der heutigen Pfandkreditbanken wesentlich umfangreicher als das der herkömmlichen Hypothekenbanken, welche ausschließlich inländische Grundstücke und Immobilien berücksichtigt hatten.

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