Kein Kredit ohne Bürgschaft wenn die Sicherheiten fehlen

Kein Kredit ohne Bürgschaft wenn die Sicherheiten fehlen

Im Finanzierungsbereich wird im Grunde bis auf den Dispositionskredit ein Darlehen seitens der Bank nur sehr selten ohne die Stellung von Sicherheiten seitens des Kreditnehmers vergeben, zumindest dann nicht, wenn es sich um einen seriösen Kreditgeber handelt. Je nachdem, um welche Kreditart es sich handelt, werden in der Regel verschiedene Sicherheiten genutzt. So wird ein Hypothekendarlehen beispielsweise fas ausnahmslos durch eine Hypothek bzw. Grundschuld zu Gunsten der kreditgebenden Bank abgesichert. Auch die Verpfändung von Sparguthaben oder Wertpapieren ist eine durchaus übliche Sicherheit im gesamten Finanzierungsbereich. Doch wie sieht es mit dem Erhalt eines Kredites aus, wenn der Kunde keinerlei eigene Sicherheiten stellen kann? Falls der Kreditnehmer weder Sparguthaben oder Wertpapiere zum verpfänden als Sicherheit stellen kann, noch sonstige Werte als Sicherheit anbieten kann, bleibt im Grunde nur noch eine Möglichkeit, um dennoch das gewünschte Darlehen zu erhalten.

Es handelt sich dabei um die so genannte Bürgschaft, denn nahezu keine Bank wird einen Kredit ohne diese Bürgschaft vergeben, falls sonstige Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaft wird auch als indirekte Sicherheit bezeichnet, da sie sich nicht auf Werte des Kreditnehmers bezieht, sondern es sich dabei um die Sicherheitenstellung einer dritten Person, dem Bürgen, handelt. Der Bürge ist zumeist eine dem Kreditnehmer gut bekannte Person, oftmals sind es Ehepartner, Familienangehörige oder gute Freunde. Für die kreditgebende Bank ist der wichtigste Aspekt bei der Hereinnahme einer Bürgschaft als Sicherheit, dass der Bürge persönlich und wirtschaftlich geeignet ist. Er muss also aufgrund seiner Guthaben oder seines Einkommens in der Lage sein, im Ernstfall, nämlich bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, auch für dessen Schulden gegenüber der Bank aufkommen zu können.

Der Bürge verpflichtet sich mit seiner Unterschrift auf dem Bürgschaftsvertrag also, im beschriebenen Fall die Kreditraten des Kreditnehmers an dessen Stelle weiter an die Bank zu zahlen. Auch wenn die meisten Banken eine Bürgschaft als Sicherheit akzeptieren, ist diese natürlich grundsätzlich nicht als so sicher zu bewerten, wie beispielsweise die Verpfändung von Sparguthaben. Sparguthaben sind eine festgelegte Kapitalsumme, die auch nicht an Wert verlieren kann. Wird der Bürge hingegen ebenso wie der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos, kann er unter Umständen die Kreditrate ebenfalls nicht mehr übernehmen. In diesem Falle würde die Bank unter Umständen "leer" ausgehen und auf ihren Forderungen "sitzen bleiben".

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