Keine Pflicht zur Kontoeröffnung bei Banken in Deutschland

Keine Pflicht zur Kontoeröffnung bei Banken in Deutschland

Ein Girokonto wird heute benötigt, um den Zahlungsverkehr abzuwickeln, egal ob das Gehalt oder das Arbeitslosengeld, die Miete, die Strom- oder die Telefonrechnung, alles läuft im bargeldlosen Zahlungsverkehr ab. Wer nicht über ein eigenes Girokonto verfügt, ist gesellschaftlich betrachtet ein Außenseiter. Doch Statistiken besagen, dass es in Deutschland etwa 500.000 Menschen gibt, denen die Eröffnung eines Girokontos verwehrt wird. Dabei soll es theoretisch ein Girokonto für Jedermann geben, bereits 1995 haben die Banken und Sparkassen freiwillig darauf geeinigt, dass jeder, sich unabhängig von seinem Status ein Girokonto auf Guthabenbasis einrichten kann. Viele Menschen, die kein Girokonto haben, berichten Anderes. Es gibt kein Gesetz, dass die Banken verpflichtet, alles passiert auf freiwilliger Basis und so sind Banken schnell geneigt, Menschen mit negativer Bonität ein Girokonto zu eröffnen. Sie behaupten einfach das sei unzumutbar.

Nur selten nehmen Menschen, denen das widerfährt auch wirklich den Kampf auf, um ihr Recht durchzusetzen, die meisten resignieren, sind sie doch in der Regel ohnehin vom Leben gestraft und haben oft einen Berg Schulden und manches Mal keine Wohnung. Als unzumutbar kann es von der Bank eventuell angesehen werden, wenn der Antragsteller bereits Leistungen genau dieser Bank missbraucht hat und eventuell auch in betrügerischer Absicht gehandelt hat, doch allein die Vermutung, dass es Probleme geben könnte, weil der Kunde keine Bonität hat, ist nicht ausreichend um einen Personenkreis in dieser Größenordnung zu diskriminieren. Manche Banken, die ein Girokonto ablehnen, begründen das lapidar damit, dass sie befürchten, der Kunde werde die Kontoführungsgebühren nicht bezahlen können. Es sollte im Grundgesetz stehen, das im Zeitalter des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, der Mensch ein Anrecht auf ein Girokonto hat. Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht.

Er hat gegenüber allen seinen Bürgern auch in gewisser Hinsicht eine Fürsorgepflicht und dazu gehört auch, ein Gesetz zu erlassen, dass die Geldhäuser verpflichtet ein Girokonto auf Guthabenbasis auf Antrag einer Person zu eröffnen. Bereits seit dem vergangenen Jahr ist der Gesetzentwurf für das P-Konto raus, hier sollen die Banken verpflichtet werden, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln und es somit vor Pfändung zu schützen. Das Gesetz ist gut und schützt Schuldner vor den Gläubigern, doch es hat einen Haken. Es gilt nur für bereits existierende Konten, die dann auf Antrag umgewandelt werden sollen. Von neu zu eröffnenden Konten ist in diesem Gesetz auch nicht die Rede. Somit wird es wohl weiterhin dabei bleiben, dass ein bestimmter Personenkreis ausgegrenzt wird und die Hilfe naher Verwandter und Freunde in Anspruch nehmen müssen. Nicht selten nutzen diese Menschen das Konto fremder Personen, um einen Teil ihrer Zahlungen bargeldlos abzuwickeln.

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