Konto für Jedermann - Das Girokonto auf Guthabenbasis

Konto für Jedermann - Das Girokonto auf Guthabenbasis

Personen, die hoch verschuldet, egal ob bei privaten oder öffentlichen Gläubigern, sind, haben oft zahlreiche negative Schufaeinträge vorzuweisen. Egal ob nun Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, nicht eingehaltene Ratenzahlungen für Kredite oder eine geleistete Eidesstattliche Versicherung bzw. ein laufendes Verfahren der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, alles ist dort registriert. Dies führt meist zu erheblichen Schwierigkeiten für die Betroffenen. So ist ein vollwertiges Girokonto mit Dispolimit, einer ec-Karte und einer ergänzenden Visa- oder Mastercard nicht mehr möglich. Viele verschuldete Menschen in Deutschland haben sogar ganz erhebliche Schwierigkeiten, überhaupt ein Girokonto zu bekommen, denn einen Rechtsanspruch darauf gibt es bis heute, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, noch nicht.

Seit Juni 1995 existiert jedoch eine Empfehlung des zentralen Kreditausschusses, jedem, der dies wünscht, wenigstens ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Bindend ist diese Empfehlung aber für die einzelnen Banken und Sparkassen nicht. Deshalb gab und es gibt es immer wieder Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Oft wird den überschuldeten Kunden ein derartiges Konto verweigert oder ein bestehendes Konto gekündigt. Letzteres ist oft der Fall, wenn das Konto von einem oder mehreren Gläubigern gepfändet wird. Diese Vorgehensweise muss sich jedoch niemand so einfach gefallen lassen. Für alle Banken, Sparkassen sowie die Postbank gibt es Beschwerde- und Schlichtungsstellen, an die sich alle Personen wenden können, die Schwierigkeiten haben, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu bekommen bzw. denen ihr bereits bestehendes Konto gekündigt wurde.

Es empfiehlt sich auch, hierfür die Unterstützung einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Hier erfährt man die Adressen dieser Schlichtungsstellen und es gibt auch Musterbriefe für eine erfolgreiche Beschwerde. Die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis, auch Girokonto für Jedermann genannt, kann nur aus wichtigen Gründen verweigert werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die betreffende Person bereits ein Girokonto hat. Andere Gründe sind Belästigungen der Mitarbeiter und Kunden der Bank oder die Tatsache, dass ein Konto über längere Zeit, meist ein Jahr, umsatzlos geführt wird. Erhebliche Schwierigkeiten gibt es auch, wenn das Konto dauerhaft durch Pfändungen der Gläubiger blockiert ist. Ein Girokonto auf Guthabenbasis darf nicht überzogen werden. Meist gibt es auch keine ec-Karte, sondern lediglich eine Bankkarte. Der Inhaber eines derartigen Kontos kann bargeldlose Zahlungen entgegennehmen und Überweisungen tätigen sowie Lastschriften in Auftrag geben.

Überweisungen und Lastschriften werden jedoch nur ausgeführt, wenn das Konto in Höhe des betreffenden Betrages gedeckt ist. Würde das Konto auch nur um einen Cent überzogen, wird die Überweisung abgelehnt bzw. geht die Lastschrift zurück. Inhaber eines Girokontos auf Guthabenbasis sollten deshalb, soweit dies möglich ist, immer darauf achten, dass der entsprechende Geldbetrag auf dem Konto ist, wenn Lastschriften erwartet werden. Rückgaben sind meist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die vom Kontoinhaber zu tragen sind. Als Alternative zum deutschen Girokonto auf Guthabenbasis gibt es auch die Möglichkeit, im Ausland, zum Beispiel in Österreich, der Schweiz oder in Belgien, ein Konto zu eröffnen. Wer daran Interesse hat, sollte sich sehr genau über die Voraussetzungen und Konditionen informieren, bevor er sich zu diesem Schritt entschließt.

^