Kreditkarte und Sicherheit - darauf sollte man insbesondere achten

Kreditkarte und Sicherheit - darauf sollte man insbesondere achten

Kreditkarten sind bei den Deutschen ein beliebtes Zahlungsmittel. Man kann mit ihnen sowohl Bargeld am Geldautomaten verfügen als auch bargeldlos in Geschäften und im Internet einkaufen. Die getätigten Umsätze werden hierbei gesammelt und nur einmal pro Monat mit dem Konto des Kunden verrechnet. Aufgrund der einfachen Zahlungsweise, die Kreditkarten bieten (lediglich die eingeprägte 16-stellige Kreditkartennummer ist ausreichend), sollten Karteninhaber einige Sicherheitshinweise beachten, um eine missbräuchliche Verwendung und somit eventuell finanziellen Schaden zu vermeiden. Grundsätzlich sollte jeder Inhaber einer Kreditkarte diese nie offensichtlich aufbewahren. So sollte die Handtasche, in der sich die Karte befindet, immer geschlossen sein, auch sollte die Karte nie im Auto gelassen, sondern immer selbst aufbewahrt werden.

Oft wird die Kreditkartennummer zudem bei Zahlungen ausspioniert bzw. von den Händlern doppelt eingegeben. Um derartige falsche Zahlungen zu vermeiden, sollten Kreditkarteninhaber immer auch ihre monatliche Abrechnung aller Umsätze genau prüfen. Sofern hier ein falscher, nicht vom Inhaber getätigter Umsatz zu finden ist, sollte umgehend das Kreditkartenunternehmen hierüber informiert werden. Auch wenn die Karte in einen Geldautomaten eingeführt wurde, dieser die Karte aber nicht mehr ausgibt, sollten Inhaber unbedingt handeln. In diesem Fall ist eine Sperrung der Kreditkarte anzuraten. Der generelle Sperrnotruf aller Kreditkartenunternehmen ist die Telefonnummer 116 116, die zu jeder Zeit und von jedem Telefon aus gewählt werden kann.

Diese Nummer sollte weiterhin bei einem etwaigen Diebstahl oder Verlust der Karte genutzt werden. Ein weiterer wichtiger Hinweis, der nicht nur für Kreditkarten, sondern auch für ec/maestro-Karten gilt, ist die Geheimhaltung der PIN-Nummer. Diese sollte zudem nie bei einem Türöffner der Bank eingegeben werden, denn hier ist die Eingabe der Kreditkarte ausreichend. Sofern ein PIN gefordert wird, sollte man diese Bank meiden. Sobald die Sperre beim Institut eingeht, wird die Karte für weitere Verfügungen nicht mehr zugelassen. Für bereits entstandenen Schaden haftet der Kreditkarteninhaber, sofern kein grobes Verschulden vorliegt, immer nur mit einem Betrag von 50 Euro. Gern werden Kreditkarten auch für Bezahlungen im Internet genutzt.

Da Händler hierbei den Vorteil genießen, dass Zahlungen in jedem Fall ausgeführt werden, greifen sie gern hierauf zurück. Auch der Zahler kann hieraus Vorteile generieren, denn er erhält die bestellten Waren in der Regel umgehend, meist bereits am nächsten Werktag. Trotz aller Vorteile sollte die Kreditkartennummer sowie der dreistellige Sicherheitscode, der auf der Rückseite zu finden ist und bei jeder Zahlung angegeben werden muss, nicht auf allen Internetseiten eingegeben werden. Hier ist immer auf eine verschlüsselte Übertragung der Daten zu achten, wie sie zumindest die großen Internethändler sowie Versandhäuser bereits integriert haben. Bei Zweifeln kann der Händler auch direkt kontaktiert und nach seinen Sicherheitsstandards übertragen werden. Auch hier gilt: Bei Zweifeln die Bezahlung lieber abbrechen und beispielsweise die Vorabüberweisung nutzen.

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