Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung im Vergleich

Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung im Vergleich

Im Alltag gibt es immer mehr Risiken, gegen die bereits Kinder abgesichert werden sollten. Daher bieten die meisten Versicherungsgesellschaften spezielle Verträge für Kinder an, wobei nicht all diese angebotenen Versicherungen auch sinnvoll sein müssen. Zu den klassischsten Varianten, die den meisten Kindern bzw. deren Eltern auf breiter Basis empfohlen werden können, zählen derzeit sicherlich die Zahnzusatzversicherung, die Kinderunfallversicherung sowie eine Kinderinvaliditätsversicherung. Selbstverständlich müssen Kinder auch krankenversichert sein, was aber normalerweise ohnehin automatisch über die Eltern erfolgt. Dies trifft jedenfalls auf die gesetzliche Krankenversicherung zu, während sich privat krankenversicherte Eltern natürlich darum kümmern müssen, dass ihr Kind ebenfalls in die Krankenversicherung aufgenommen wird.

Für genauso wichtig wie die Krankenversicherung halten viele Experten mittlerweile die Unfallversicherung, da Kinder erst mit Besuch einer Tagesstätte oder der Schule über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Allerdings ist auch dieser Schutz nur unzureichend, da er nur für den Zeitraum gilt, in dem sich das Kind auch in der Einrichtung auffällt. Die meisten Unfälle geschehen allerdings gerade bei Kindern im Freizeitbereich, sodass eine zusätzliche private Unfallversicherung empfehlenswert ist. Darüber hinaus gibt es noch eine Alternative zur Unfallversicherung, nämlich die Kinderinvaliditätsversicherung. Beide Versicherungsarten funktionieren auf ähnlicher Basis, allerdings gibt es auch einige Unterschiede, die Eltern durchaus kennen sollten.

Bei der Kinderunfallversicherung ist es so, dass die Leistung des Versicherers darin besteht, nach einem Unfall mit Verletzungsfolgen eine Invaliditätssumme zu zahlen. Die Invaliditätsleistung erfolgt allerdings nur bei schwereren Verletzungen, die zudem von langer Dauer oder lebenslang vorhanden sind. Darüber hinaus kann neben der einmaligen Zahlung der Invaliditätssumme auch eine Unfallrente vereinbart werden. Diese wird allerdings nur dann gezahlt, falls das Kind aufgrund des Unfalls erwerbsunfähig werden sollte. Bei der Kinderinvaliditätsversicherung ist es so, dass diese Versicherung den Vorteil hat, dass die Leistung nicht ausschließlich bei Unfällen erbracht wird. Es geht bei dieser Versicherung darum, dass die Versicherungsleistung darauf basiert, dass Kinder vor den finanziellen Folgen einer Invalidität geschützt werden.

Von Invalidität wird immer dann gesprochen, wenn die betroffene Person entweder gar nicht mehr arbeiten kann oder zumindest deutlich in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dabei muss die Invalidität nicht zwangsläufig auf einen Unfall zurückzuführen sein, sondern kann beispielsweise ebenso aus einer Krankheit heraus resultieren. Diese Tatsache ist auch der große Vorteil der Kinderinvaliditätsversicherung gegenüber der Kinderunfallversicherung, da auch bestimmte Erkrankungen als Ursache der Invalidität versichert sind. Bei der Unfallversicherung ist dies hingegen nicht der Fall, denn dort sind nur solche Gesundheitsschäden versichert, die auf einen Unfall zurückzuführen sind.

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