Lohnsteuerstufen bei Ehepaaren

Lohnsteuerstufen bei Ehepaaren

Das deutsche Steuersystem basiert auf fünf unterschiedlichen Lohnsteuerstufen. Wer verheiratet ist, kann grundsätzlich zwischen den Lohnsteuerstufen drei, vier und fünf wählen. Dabei sollte aber durchaus geprüft werden, welche dieser Lohnsteuerstufen die richtige Wahl ist, denn durch eine Lohnsteuerstufenänderung können pro Jahr einige Euros eingespart werden. Jedem Ehepaar ist es grundsätzlich möglich, die Lohnsteuerstufenkombination vier/vier zu wählen. Sie stellt bei etwa gleich hohem Einkommen beider Partner sicher, dass die Steuerlast annähernd gleich verteilt ist. Die Lohnsteuerstufe vier ist hier vergleichbar mit der Lohnsteuerstufe eins bei Singles.

Bei vielen Ehepaaren in Deutschland ist der Verdienstunterschied jedoch sehr hoch. Oftmals verdient der Ehemann bzw. die Ehefrau, die sich für die Kindererziehung entschieden haben, nur einen Bruchteil des anderes Partners, der in Vollzeit arbeitet. Durch die Einführung der Mini-Jobs arbeiten zudem viele Menschen in diesem Bereich, so dass sie ihren Arbeitslohn nicht versteuern müssen. Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere, sollten die Lohnsteuerkombination drei/fünf wählen. Der Partner, der mit der Lohnsteuerstufe drei besteuert wird, muss hierbei keine oder nur sehr geringe Lohnsteuern bezahlen, der andere Partner hingegen muss deutlich höhere Lohnsteuern im Verhältnis zum Bruttolohn entrichten. Da der Partner mit der Lohnsteuerstufe fünf jedoch den geringeren Verdienst oder eben gar kein Einkommen aufweist, fällt dies nur wenig ins Gewicht.

Durch diese Kombination werden Ehepaare mit verschieden hohen Einkommen also entlastet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Lohnsteuerkombination drei/ fünf auch zu Nachzahlungen ans Finanzamt führen kann. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Verdienst des Partners mit der Lohnsteuerstufe drei sehr hoch ausfällt. Somit kann die Steuerschuld allein mit der einbehaltenen Lohnsteuer nicht ausgeglichen werden. Welche dieser Steuerklassenkombinationen die richtige Wahl ist, können Steuerpflichtige zum einen bei ihrem Steuerberater berechnen lassen, zum anderen stehen aber auch verschiedene Steuer Software sowie Rechner im Internet zur Verfügung. Grundsätzlich kann die Wahl der Lohnsteuerstufe einmal pro Jahr geändert werden. Idealerweise geschieht dies nach dem Zusenden der Lohnsteuerkarte für das Folgejahr.

Diese Lohnsteuerkarten werden von der Stadt oder Gemeinde immer zum Jahresende verschickt. Sofern Änderungen notwendig sind, können diese im Einwohnermeldeamt vorgenommen werden, die geänderte Lohnsteuerkarte wird dann dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der den Bruttolohn anschließend mit der neuen Lohnsteuerstufe versteuert. Während des Jahres ist ebenfalls die Änderung der Steuerklasse möglich, dann jedoch muss die Lohnsteuerklasse vom Arbeitgeber zurückgefordert, geändert und wieder eingereicht werden. Die Wahl der Steuerklassenkombination bei Ehepaaren hat grundlegend Auswirkungen auf die Nettobezüge des Steuerpflichtigen, sie können aber auch bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe herangezogen werden. Sollte absehbar sein, dass Lohnersatzleistungen bezogen werden müssen, sollte sich jeder Steuerpflichtige über mögliche Folgen eines Lohnsteuerstufenwechsels informieren.

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