Mit der Umkehrhypothek eine Zusatzrente erhalten

Mit der Umkehrhypothek eine Zusatzrente erhalten

Viele Verbraucher setzen auf die eigene Immobilie als private Altersvorsorge, um dadurch im Rentenalter die Miete einsparen zu können. Auch wenn die Mietersparnis natürlich einer Kapitalauszahlung im Zuge eines anderen Rentenmodells gleicht, so ist das Eigenheim natürlich auf der anderen Seite nicht mit vorhandener Liquidität zu vergleichen. Denn steht eine größere Ausgabe bevor, wird man natürlich nicht sein Eigenheim verkaufen, um diese Ausgabe finanzieren zu können. In gewissem Sinne stellte eine Immobilie also totes Kapital dar. Ein noch relativ neues Modell kann hier Abhilfe schaffen, nämlich die so genannte Umkehrhypothek, die teilweise auch schon als Immobilienrente bezeichnet wird. Worum handelt es sich bei einer solchen Umkehrhypothek und wie funktioniert dieses Verfahren? Der Kern der Umkehrhypothek besteht darin, dass der Immobilieneigentümer, der meistens bereits im Rentenalter ist, eine Hypothek auf seine schuldenfreie Immobilie aufnimmt.

Daher kommt auch die Bezeichnung Umkehrhypothek, denn normalerweise wird eine Hypothek nur als Sicherheit für einen Immobilienkredit genutzt, mit dem der Erwerb einer Immobilie finanziert wird. Bei der Umkehrhypothek ist der „Kreditnehmer“ jedoch bereits uneingeschränkter Eigentümer des schuldenfreien Objektes. Die weitere Vorgehensweise bei der Umkehrhypothek sieht dann so aus, dass der Eigentümer nach dem Stellen der Hypothek als Sicherheit einen bestimmten Betrag ausgezahlt bekommt, und zwar entweder als einmalige Summe oder als monatliche Rentenzahlung. Der Betrag orientiert sich am aktuellen Verkehrswert des Objektes und liegt auf dieser Basis meistens im Bereich von 15 bis 20 Prozent.

Hat die Immobilie also beispielsweise einen Wert von 300.000 Euro, würde der Eigentümer etwa 50.000 bis 60.000 Euro erhalten bzw. die jeweils auf den Monat „herunter gerechnete“ Rentenzahlung. Nicht wenige Experten kritisieren diese relativ geringe Auszahlung von meistens nur 20 Prozent des Immobilienwertes, zumal in anderen Ländern durchaus höhere Auszahlungsanteile von bis zu 35 Prozent üblich sind. Aber dennoch kann die Umkehrhypothek natürlich für viele Eigenheimbesitzer ein geeignetes Mittel sein, die monatliche Rente „aufzustocken“. Die Zinszahlung und die Tilgung des Darlehens erfolgt erst nach dem Tod des Immobilieneigentümers bzw. spätestens dann, wenn das Objekt verkauft werden sollte.

Zu Lebzeiten wird der Kreditnehmer und Rentenempfänger also im Normalfall nicht mit Ratenzahlungen belastet. Vor allem die Verbraucherschützer raten derzeit allerdings noch dazu abzuwarten, bis sich der Markt der Umkehrhypotheken hierzulande etwas ausgeweitet hat. Denn dann ist es durchaus möglich, dass die zuvor angesprochenen recht geringen Auszahlungsanteile vielleicht auch in Deutschland auf 30 oder 35 Prozent ansteigen. Wer das Kapital bzw. die Rente aus der Umkehrhypothek also nicht sehr dringend benötigt, sollte noch etwas damit warten, dieses Modell der Immobilienrente zu nutzen.

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