Möglichkeiten den Lohnsteuerabzug zu senken

Möglichkeiten den Lohnsteuerabzug zu senken

Man kann einiges tun, um dem Staat kein Geld zu schenken, das ihm nicht zusteht. Eine Möglichkeit, seine Steuerlast und Abgabenlasten zu senken, besteht darin, dem Finanzamt gegenüber alle Posten aufzulisten, die zu einer Senkung des Lohnsteuerabzugs beitragen können. Eine Möglichkeit, den Lohnsteuerabzug zu senken, ist die Anrechnung der Kosten, die für die Fahrten zur Arbeitsstätte anfallen. Allerdings gilt hier seit einiger Zeit die Regelung, dass die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Kilometer greift. Wer seinen Beruf hauptsächlich von zu Hause ausübt, kann die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Allerdings muss das Arbeitszimmer auch tatsächlich den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden.

Volljährige Kinder werden nur bis zu einem Alter von 25 Jahren steuerlich berücksichtigt. Früher betrug diese Altersgrenze 27 Jahre. Ausnahmen gibt es, wenn die Kinder noch den Wehrdienst oder Zivildienst ableisten müssen. Dann sind die Ausgaben für diese Jahre noch steuerlich absetzbar. Wer ein behindertes Kind hat, kann die Mehrbelastungen für dieses Kind auch über das Alter von 25 Jahren hinaus Lohnsteuer mindernd geltend machen. Voraussetzung ist nur, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Noch relativ neu ist die Möglichkeit, einen Teil der Kinderbetreuungskosten von der Lohnsteuer abzusetzen. Der Steuer mindernde Betrag ist auf maximal 4.000 Euro pro Kind und pro Jahr begrenzt. Der Lohnsteuerabzug kann auch dann gesenkt werden, wenn man sich im eigenen Haushalt um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern hat.

Wer Personen pflegt, die in die Pflegestufen I bis III eingruppiert sind, bekommt einen Lohnsteuer mindernden Freibetrag von 1.200 Euro zugestanden. Stehen noch weitere außerordentliche finanzielle Belastungen an, etwa hohe Ausgaben für die Gesundheit, sollte man auch diese Dinge dem Finanzamt gegenüber angeben. Lohnsteuer senken kann man seit 2006 auch, indem man seine Handwerkerrechnungen beim Finanzamt einreicht. Für Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im eigenen Haus kann man nämlich bis zu 600 Euro jährlich von der Lohnsteuer absetzen. Das gilt aber nur für die Arbeit der Handwerker selbst, nicht für die Materialkosten. Man muss also darauf achten, dass man sich Rechnungen ausstellen lässt, die eine klare Trennung dieser beiden Posten vornehmen. Der Lohnsteuerabzug kann schon im Voraus gemindert werden, wenn man sich gleich zu Beginn eines Jahres die entsprechenden Steuerfreibeträge eintragen lässt.

Das hat den Vorteil, dass von vorn herein nur die Lohnsteuern abgezogen werden, die man auch wirklich zu zahlen verpflichtet ist. Versäumt man diesen Eintrag, muss man lange warten, um die zu viel entrichtete Lohnsteuer erstattet zu kriegen. Erst mit der Lohnsteuererklärung ein Jahr später kann man dann all die Posten angeben, die die Lohnsteuer nachträglich senken. Da die Finanzämter sich mit der Bearbeitung der Steuererklärungen meistens Monate lang Zeit lassen, leiht man dieses Geld dem Staat unter Umständen ein bis zwei Jahre, und zwar zinslos. Es ist viel vernünftiger, sein Geld von Anfang an selber zur Verfügung zu haben.

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