Möglichkeiten zur Steuerersparnis

Möglichkeiten zur Steuerersparnis

Steuern sind ein notwendiges Übel. Zwar kann man sich nur auf illegale Art ganz vor ihnen drücken, aber es gibt viele legale Möglichkeiten zur Steuerersparnis, so dass man zumindest nur so viel Steuern zahlen muss, wie vom Gesetzgeber verlangt wird. Nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben spart man, wenn man die Möglichkeiten der Betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nimmt. Bis zu 4 Prozent des Bruttoeinkommens kann man zum Beispiel in einen Riester-Renten-Vertrag einzahlen. Über 2.500,00 EUR jährlich darf man so steuerbegünstigt umwandeln lassen. Arbeitet man zu Hause und stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Wird das Zimmer selbst nicht anerkannt, so bleiben zumindest die Ausgaben für Büromöbel, den Computer und Büromaterial, die man in der Einkommenssteuererklärung aufführen kann.

Wer Bewerbungen schreibt, Ausgaben für Arbeitskleidung hat, Seminare zur Fortbildung besucht oder sich Fachliteratur kauft, um sich beruflich weiter zu bilden, sollte die Quittungen und Belege darüber sorgfältig aufbewahren und der Steuererklärung beilegen. All das fällt nämlich unter den Begriff Werbungskosten und kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Fahrten zur Arbeit können auch weiterhin steuerlich abgesetzt werden, auch wenn die Rechtslage im Augenblick so ist, dass die Entfernungspauschale von EUR 0,30 erst ab dem 21. Kilometer gilt. Man sollte zumindest Einspruch gegen diese Regelung erheben, damit man, wenn das Gesetz eventuell gekippt wird, die entgangenen Vergünstigungen zurück erhält. Wer kleine Kinder hat, kann Betreuungskosten bis 4.000,00 EUR pro Jahr von der Steuer absetzen.

Jeweils EUR 600,00 werden jährlich Steuer mindernd anerkannt, wenn man zum Beispiel einen Gärtner oder eine Putzfrau beschäftigt. Auch Reparaturen oder Renovierungsarbeiten im Haus oder Renovierungsarbeiten sind seit einiger Zeit steuerlich absetzbar. Maximal EUR 600,00 werden jährlich vom Finanzamt als Steuer mindernd anerkannt. Die absetzbaren Beträge beziehen sich allerdings nur auf den reinen Arbeitslohn für die Handwerker, und nicht auf die Materialkosten. Personen, die kranke Angehörige pflegen oder für deren Unterbringung in einem Heim sorgen, werden ebenfalls steuerlich entlastet. Die Kosten dafür kann man unter der Rubrik Außerordentliche Belastungen aufführen. Wer sich bei der Pflege eines Kranken Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst holt, kann von den Kosten dafür jährlich EUR 600,00 von der Steuer absetzen.

Wer ehrenamtlich in Vereinen tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, braucht bis zu 500,00 EUR jährlich nicht zu versteuern. Und auch für Menschen, die viel Geld spenden, um wohltätige Organisationen und Kirchen zu unterstützen, gibt es bessere Möglichkeiten, diese Spenden von der Steuer abzusetzen. Wurden nämlich bis vor wenigen Jahren bei Spenden nur Beträge bis 5 Prozent des Gesamteinkommens steuerlich berücksichtigt, so sind es inzwischen bereits 20 Prozent, die man von der Steuer absetzen kann. Es gibt also eine Fülle von legalen Mitteln zur Steuerersparnis, die man sich zunutze machen kann, um die eigene Steuerlast zu mindern.

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