Nicht überstürzt ein Girokonto kündigen

Nicht überstürzt ein Girokonto kündigen

Das Girokonto dient allgemein der Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs. So gehen hierauf neben den Gehaltszahlungen auch Kindergeldzahlungen ein, weiterhin werden die Kosten für Versicherung, Telefon und Miete per Einzugsermächtigung gebucht. Immer häufiger wollen Bankkunden jedoch die bis dahin gezahlten Kontoführungsgebühren einsparen und suchen eine Bank, die ein kostenloses Konto bietet. Zu diesen Anbietern gehören sowohl die Direktbanken, aber auch immer mehr Filialbanken haben erkannt, dass Kunden kostenfreie Girokonten suchen und bieten diese an. Die Konditionen sind jedoch sehr unterschiedlich, oftmals müssen Kunden auch Bedingungen erfüllen, um die kostenlose Kontoführung zu erhalten.

Wer sein Girokonto wechseln möchte, muss zunächst das neue Konto eröffnen. Dies ist notwendig, da die Kontonummer bekannt sein muss, um alle Abbucher und Zubucher hierüber zu informieren. Diese Information kann zum einen per Mail, Brief oder Fax erfolgen, oftmals unterstützen die Banken ihre Kunden auch bei dieser Umstellung. In der Regel ändern die angeschriebenen Unternehmen die Kontodaten in ihren Dateien sehr schnell und buchen bereits die nächste Zahlung vom neuen Konto. Trotz dessen kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen die neue Kontonummer nicht sofort nutzen und zum Beispiel noch im laufenden Monat vom alten Konto buchen. Auch die Lohnzahlungen können oft nicht sofort umgestellt werden.

Aus diesem Grund ist es notwendig, das alte Konto zumindest noch über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen weiterhin aufrecht zu erhalten. Dies führt so zu einer doppelten Kontoführung, was für die Kontoinhaber oft einen hohen Verwaltungsaufwand bedeutet. Sofern es möglich ist, sollte daher vom alten Konto auf das neue Konto sofort nach Kontoeröffnung eine Überweisung erfolgen, um bereits erfolgte Abbuchungen abfedern zu können und nicht bereits den Dispositionskredit nutzen zu müssen. Auch wenn man für das alte Konto noch Kontoführungsgebühren bezahlen muss ist es sinnvoll, dies aus den oben genannten Gründen nicht sofort zu kündigen. Kann ein Abbucher nämlich nicht mehr vom Konto buchen, erhält er die Zahlung mit dem Vermerk „Konto erloschen“ zurück.

Er wird sich anschließend an den Kontoinhaber wenden, um dessen neue Kontonummer in Erfahrung zu bringen. Viele Unternehmen berechnen für diese Leistung eine Gebühr, die mitunter 15 Euro betragen kann. Zusätzlich werden mitunter sogar noch Mahngebühren fällig. Geld, das man sich durch den Wechsel des Kontos schließlich sparen wollte. Fazit: Bei einem Kontowechsel sind zahlreiche Tätigkeiten notwendig, um die Vertragsunternehmen von der neuen Kontonummer zu informieren. Da dies einige Zeit in Anspruch nimmt, sollte über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen eine doppelte Kontoführung erfolgen, auch, um Mahngebühren zu sparen.

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