Ohne positive Haushaltsrechnung erfolgt keine Vergabe eines Kredit

Ohne positive Haushaltsrechnung erfolgt keine Vergabe eines Kredit

Viele Verbraucher benötigen aus den verschiedensten Gründen einen Kredit. Die häufigsten Gründe sind größere Anschaffungen, die nicht mit Eigenkapital finanziert werden können. Bei der Finanzierung dieser Anschaffungen stehen schließlich Banken oder andere Anbieter mit verschiedenen Darlehen zur Verfügung. Doch nicht jeder, der einen Kredit beantragt, bekommt diesen auch. Vor einer Kreditgewährung werden einige Aspekte vom Kreditgeber genau geprüft. Neben persönlichen Dingen wird insbesondere die Bonität des Kunden geprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird auch die Kapitaldienstfähigkeit geprüft. Bei der Kapitaldienstfähigkeitsprüfung werden alle Einnahmen und Ausgaben des Antragstellers miteinander verrechnet. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Haushaltsrechnung. Für eine positive Kreditentscheidung ist es zwingend notwendig, dass diese Haushaltsrechnung positiv ausfällt.

Es genügt jedoch nicht, dass am Ende ein Betrag von zum Beispiel 30 EUR übrig bleibt, da von diesem Betrag die mögliche Darlehensrate noch abgezogen werden muss. Ist die Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben, so erfolgt in der Regel keine Vergabe eines Kredites. Der in der Haushaltsrechnung ermittelte negative Betrag würde dem Kreditnehmer jeden Monat fehlen, sodass sich auf seinem Girokonto sukzessive eine Inanspruchnahme aufbauen würde. Er könnte sich den beantragten Kredit nicht leisten. In Ausnahmefällen wird jedoch auch bei nicht darstellbarer Kapitaldienstfähigkeit das gewünschte Darlehen vergeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kredit voll abgesichert ist und die sonstige Bonität des Kunden einwandfrei ist. Im Rahmen der weiteren Bonitätsprüfung werden eventuell bestehende Vermögenswerte geprüft.

Dabei wird auch ermittelt, ob der Antragsteller eine hohe oder geringe Sparfähigkeit hat. So kann es vorkommen, dass die Haushaltsrechnung ergeben hat, dass der Antragsteller rein rechnerisch im Monat nichts sparen kann und dennoch monatlich ein gewisser Betrag vom Kunden gespart wird. In diesem Fall sind die in der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung von den Banken aus Erfahrungswerten pauschal angesetzten Lebenshaltungskosten zu hoch. Diese Lebenshaltungskosten sind von der Höhe des Einkommens und der Größe des Haushalts abhängig. So ist es also auch möglich, dass ein Kunde mit rechnerisch nicht darstellbarer Kapitaldienstfähigkeit einen Kredit bekommt. Dieser Fall tritt allerdings in den seltensten Fällen auf, sodass festzuhalten bleibt, dass die durchgeführte Haushaltsrechnung in jedem Fall mindestens einen Überschuss in Höhe der zu leistenden Darlehensrate ergeben muss, damit ein beantragter Kredit gewährt wird.

Die Kapitaldienstfähigkeitsprüfung ist einer der wichtigsten Aspekte der bei der Prüfung vor Vergabe eines Kredits, da hier die häufigsten Probleme bei der Rückzahlung auftreten. Daher wird im Rahmen dieser Prüfung auch die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses des Antragstellers geprüft. Langfristige Arbeitsverhältnisse deuten auf eine hohe Kontinuität und Beständigkeit hin, sodass ein geringeres Risiko besteht, dass das in der Haushaltsrechnung angesetzte monatliche Einkommen geringer wird oder durch Arbeitslosigkeit nicht mehr in voller Höhe gegeben ist. Eine Verringerung des Einkommens käme einer negativen Kapitaldienstfähigkeit und daher Problemen bei der Rückführung eines Kredits gleich.

^