Pflichten des Kreditnehmers bei Tilgungsausfall

Pflichten des Kreditnehmers bei Tilgungsausfall

Meistens schaffen es Kreditnehmer, die vereinbarten Darlehensraten rechtzeitig und wie vereinbart an den Kreditgeber zu zahlen. Es gibt jedoch diverse Situationen, die dazu führen können, dass die Darlehensraten vorübergehend oder dauerhaft nicht gezahlt werden können. Insbesondere bei Immobilienkrediten ist dies häufiger der Fall, da die Darlehensraten in diesem Bereich nicht selten zwischen 600 und 1.500 Euro im Monat betragen. Sollte der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos werden oder vorübergehend berufsunfähig sein, kann es in vielen Fällen dazu kommen, dass sowohl Tilgung als auch Zinszahlung nicht mehr möglich sind. In diesem Fall sollte sofort der Kontakt mit dem Kreditgeber gesucht werden, denn meistens besteht die Möglichkeit, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Definitiv nicht zu empfehlen ist es hingegen, etwaige Mahnschreiben oder auch Forderungen der Bank einfach zu ignorieren. Denn dies führt beim Immobilienkredit fast immer zur Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie.

Im Idealfall kann der Kreditnehmer seine Bank bereits im Vorfeld kontaktieren, bevor die nächste Kreditrate nicht mehr gezahlt werden kann. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Banken in einem solchen Fall reagieren können und welche Lösungen anzustreben sind. Eine Möglichkeit besteht zum Beispiel im vorübergehenden Aussetzen der Tilgung. Die Ratenaussetzung konnte bereits zahlreichen Kreditnehmern helfen, einen finanziellen Engpass zu überbrücken. In der Regel lassen sich Banken allerdings nur unter der Voraussetzung auf eine solche Tilgungsaussetzung ein, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Darlehensraten nach einigen Monaten wieder wie gewohnt gezahlt werden können. Besteht hingegen diesbezüglich kaum Aussicht auf Besserung, so werden sich die Kreditinstitute meistens nicht auf eine Aussetzung der Tilgung einlassen.

Eine weitere Möglichkeit, wie dem Tilgungsausfall entgegengewirkt werden kann, ist das Herabsetzen der Kreditrate. Oftmals kann der Kreditnehmer nämlich eine bestimmte monatliche Rate zahlen, jedoch ist die aktuell vereinbarte Rate mitunter einfach zu hoch. In diesem Fall sind viele Banken durchaus dazu bereit, die Höhe der Rate - zumindest vorübergehend - zu reduzieren. Grundsätzlich möchte nicht nur der Kreditnehmer, sondern ebenso die Bank einen kompletten Tilgungsausfall vermeiden. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Kreditnehmer seine Bank möglichst früh darüber informiert, dass in der näheren Zukunft eventuell keine Tilgung in vereinbarter Höhe erfolgen kann.

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