Prepaid Kreditkarten sind auch ohne Einkommen erhältlich

Prepaid Kreditkarten sind auch ohne Einkommen erhältlich

Seit einiger Zeit gibt es auch in Deutschland Kreditkarten auf Guthabenbasis. Diese werden Prepaid Kreditkarten genannt und sind genauso vielseitig einsetzbar wie andere Visa- oder Mastercards, nur mit dem einen Unterschied, dass sie ausschließlich auf Guthabenbasis funktionieren und kein Überziehungslimit haben. Voraussetzung, um eine herkömmliche Kreditkarte mit einem Überziehungslimit zu bekommen, ist vor allem ein regelmäßiges Einkommen. Dies kann sowohl Lohn, Gehalt als auch eine Rente sein, vorausgesetzt, diese ist ausreichend hoch. Eine gute Bonität ist eine weitere Voraussetzung. Diese ist im allgemeinen dann gegeben, wenn keine negativen Schufaeinträge existieren. Personen, die eine oder auch beide Voraussetzungen nicht erfüllen, haben es oft sehr schwer, eine normale Kreditkarte zu bekommen. Meist ist dies sogar unmöglich.

Gerade in diesen Fällen bietet sich die Prepaid Kreditkarte als eine gute Alternative an. Außer der Tatsache, dass keine Überziehung möglich ist, bietet eine Prepaid Kreditkarte alle Vorteile einer herkömmlichen Visa- oder Mastercard, das heißt, der Karteninhaber kann mit ihr weltweit bargeldlos bezahlen oder auch Bargeld am Geldautomaten abheben. Die Antragstellung für eine Prepaid Kreditkarte erfolgt online. Schon wenige Tage später kommt dann die Karte per Post zum Kunden. Eine Prepaid Kreditkarte kann ausnahmslos jeder beantragen, es spielt dabei keine Rolle, ob und in welcher Höhe Einkommen vorhanden ist.

Auch eine negative Schufa ist kein Hinderungsgrund. Die einzige Voraussetzung für eine Prepaid Kreditkarte ist die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. So steht eine Prepaid Kreditkarte zum Beispiel auch Selbstständigen und Freiberufler, die über sehr unregelmäßige und teilweise extrem niedrige Einkünfte verfügen, offen. Auch ein Hartz IV Empfänger kann sie beantragen. Ebenso wenig sind solche Tatsachen wie eine geleistete Eidesstattliche Versicherung oder ein laufendes Verfahren der Privat- bzw. Regelinsolvenz ein Hinderungsgrund.

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