Schadensregulierung der Versicherung von Deckungssumme abhängig

Schadensregulierung der Versicherung von Deckungssumme abhängig

Es gibt zwar auf der einen Seite zahlreiche Versicherungen, die hierzulande angeboten werden. Auf der anderen Seite haben die unterschiedlichen Versicherungsarten aber auch zahlreiche Gemeinsamkeiten, die bei allen angebotenen Versicherungen vorhanden sind. Zu diesen Gemeinsamkeiten gehört zum Beispiel die Funktionsweise einer Versicherung, die unabhängig von der jeweiligen Versicherungsart ist. So beinhaltet eine Versicherung beispielsweise immer, dass ein bestimmtes Risiko versichert wird und die Versicherungsgesellschaft eine Leistung erbringen muss, falls dieses versicherte Risiko in der Praxis tatsächlich zu einem Schaden führt. Eine weitere Gemeinsamkeit aller Versicherung besteht darin, dass die Regulierung entstandener Schäden von der Höhe der vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungssumme abhängig ist.

Zunächst einmal muss sicherlich der Unterschied zwischen Versicherungssumme und Deckungssumme erklärt werden. Vom Grundsatz her ist der Inhalt beider Begriffe nahezu identisch, jedoch wird die Bezeichnung "Versicherungssumme" meistens bei anderen Versicherungsarten als der Begriff "Deckungssumme" verwendet. Von Versicherungssumme spricht man in der Regel bei bestimmten Personenversicherungen, wie zum Beispiel bei der Lebensversicherung oder der Unfallversicherung. Handelt es sich hingegen um eine Schadensversicherung, wie zum Beispiel die Privathaftpflicht- oder die Rechtsschutzversicherung, dann wird in aller Regel von einer Deckungssumme gesprochen.

Eine mögliche Schadensregulierung ist bei diesen Versicherungen deshalb von der vereinbarten Deckungssumme abhängig, weil die Versicherungsgesellschaft Schäden ausschließlich bis maximal zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme regulieren muss. Dies klingt vielleicht zunächst etwas kompliziert, ist aber anhand eines Beispiels relativ einfach zu erläutern. Angenommen, ein Verbraucher hat im Zuge seiner Privathaftpflicht-Versicherung eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von fünf Millionen Euro vereinbart. Wie es der Zufall will, verursacht dieser Verbraucher einen schweren Verkehrsunfall, weil er als Fußgänger eine rote Ampel übersehen hat. Leider kommt es bei diesem Unfall zu drei Schwerverletzten, von denen zwei Personen ein Leben lang erwerbsunfähig sein werden.

Die Geschädigten bzw. deren Anwälte geben im Gerichtsverfahren eine Schadenssumme von insgesamt sieben Millionen Euro an, die vor allen Dingen aus der lebenslang zu zahlenden Erwerbsunfähigkeitsrente besteht. Da die Deckungssumme allerdings nur fünf Millionen Euro beträgt, ist es in diesem Fall so, dass die Versicherungsgesellschaft auch nur die Zahlung dieses Maximalbetrages übernimmt. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Versicherungsnehmer die Differenz von zwei Millionen Euro selbst aufbringen muss. An diesem Beispiel wird auch deutlich, wie wichtig es gerade bei den Haftpflichtversicherungen ist, sich für eine definitiv ausreichende Deckungssumme zu entscheiden.

^