Sinn und Zweck einer Bankbürgschaft

Sinn und Zweck einer Bankbürgschaft

Werden von der Bank Kredite vergeben, wird vorher die Bonität des Antragstellers genau geprüft. So soll erkannt werden, ob dieser die monatlichen Raten auch zurückzahlen kann. Auch wenn der Kreditantragsteller aktuell die Raten bedienen kann, fordern die Banken nicht selten die Stellung einer Bankbürgschaft, beispielsweise von den Eltern, den Ehegatten oder Kindern. Durch diese Bankbürgschaft, die in Deutschland vornehmlich als selbstschuldnerische Bürgschaft abgeschlossen wird, hat die Bank das Recht, sofort auf den Bürgen zuzugehen, sollte der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlen können. Der Bürge ist dann sofort zur Zahlung verpflichtet. Das Recht, erst das Vermögen des eigentlichen Kreditnehmers zu verwerten (Einrede der Vorausklage), hat er durch diese Bürgschaft nicht mehr. Für die Bank bedeutet dies, dass der Aufwand für die Verwertung der Sicherheit relativ klein ist, denn ein vollstreckbarer Titel gegen Schuldner oder Bürgen ist nicht notwendig. Somit wird die Abwicklung natürlich auch in kürzerer Zeit erreicht.

Um zu erkennen, ob der Bürge überhaupt in Frage kommt, muss dieser ebenso wie der eigentliche Schuldner überprüft werden. Hierzu gehören die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einreichung von Gehaltsnachweisen. Nur Bürgen, die die Schuld selbst auch bedienen können, kommen überhaupt in Frage. Noch vor Jahren wurden Bürgschaften, zum Beispiel von den Ehegatten, auch angenommen, wenn diese nachweislich über kein Einkommen verfügten. Trat dann der Insolvenzfall des Hauptschuldners ein, waren die Bürgen meist ebenfalls wirtschaftlich ruiniert. Dies wurde von den Gerichten allerdings als sittenwidrig benannt, was Bürgschaften in der Praxis deutlich reduzierte. Eine Bürgschaft kann aus mehreren Gründen notwendig sein.

So wird sie beispielsweise bei Kreditnehmern verlangt, die noch sehr jung und daher noch nicht sehr lange bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sind. Auch Selbstständige, die erst seit kurzer Zeit ihrem Geschäft nachgehen, müssen mitunter eine Bürgschaft stellen. Werden Kredite gar an Unternehmen, beispielsweise an eine GmbH, vergeben, müssen oftmals die Geschäftsführer die Bürgschaft bei der Bank unterzeichnen. Für die Bank hat die Bürgschaft hierbei noch einen weiteren Vorteil. Durch die Stellung einer Bürgschaft aus dem Familien- oder Bekanntenkreis geht der Kreditnehmer auch eine moralische Verpflichtung gegenüber den Bürgen ein. Er wird daher möglichst vermeiden, dass die Bürgschaft in Anspruch genommen werden muss, da dies auch mit persönlichem Versagen verbunden werden könnte.

Oftmals entstehen hierdurch auch familiäre Differenzen, die nur schwer wieder ausgeräumt werden können. Daher sollten auch Bürgen prüfen, für wen eine Bürgschaft übernommen wird. Neben der Bank bietet die Bürgschaft aber auch den Kreditnehmern Vorteile. Sie können nämlich auch dann Kredite erhalten, wenn diese aus Bonitätsgründen eigentlich abgelehnt werden müssten. Somit haben also auch junge Menschen die Möglichkeit, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen oder können ihre erste Küche für die neue Wohnung finanzieren, denn die Eltern übernehmen meist die geforderte Bürgschaft.

^