Steuerklasse 2 bei der Lohnsteuer

Steuerklasse 2 bei der Lohnsteuer

Auf der Lohnsteuerkarte ist der Name, das Geburtsdatum, die Adresse und Eintragungen, die entscheidend für die Höhe der zu zahlenden Steuern sind. Wie viel ein Arbeitnehmer übers Jahr, vom Gehalt zahlen muss, kommt auf die Lohnsteuerklasse an. Die Einstufungen der Steuerklasse unterliegt genau festgelegten Kriterien. Je nach Einkommen und festgelegter Lohnsteuerklasse, werden unterschiedlich hohe Steuern abgeführt. Dabei wird auch berücksichtigt, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist. Auch die Anzahl der Kinder spielt dabei eine Rolle. Der Familienstand ist ein wichtiger Aspekt für die Lohnsteuerklasse. Als Berufstätiger hat man keine Wahl die Einstufung der Steuerklasse zu beeinflussen da sie bestimmten, festgelegten Kriterien unterliegt.

Für wen kommt die Steuerklasse 2 in Frage?

Alle unverheirateten Arbeitnehmer, ob ledig, geschieden, verwitwet oder getrennt lebend vom Partner mit mindestens einem Kind, bekommen die Lohnsteuerklasse 2. Bei dieser Lohnsteuerklasse wird jährlich ein Freibetrag von 1.308 Euro (109 Euro monatlich) berücksichtigt. Der Steuerfreibetrag dient zur Entlastung (Entlastungsbetrag) und wird nur Alleinerziehenden gewährt. Den Steuerfreibetrag erhält nur die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Wenn eine Person die volljährig ist, im Haushalt des Steuerzahlers lebt, für die auch kein Kindergeld gezahlt wird, dann fällt der Steuerfreibetrag weg. Hat man also einen neuen Partner, oder ist das eigene Kind ist volljährig, hat eigenes Einkommen und lebt noch im Haushalt, bekommt man wieder Steuerklasse 1. Das gilt auch, wenn man die Mutter oder den Vater zu sich nimmt und diese dann mit im Haushalt leben. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die andere Person pflegebdürftig ist, und sich somit nicht an der Haushaltsführung beteidigen kann. Sollte ein Partner sterben, kann man noch im selben Jahr den Steuerfreibetrag beantragen und bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie anfangs noch verheitatet, besteuert wurden.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist nur einmal im Jahr möglich. Dieser Schritt sollte also gut überlegt sein. Möchte man im Jahr 2009 die Steuerklasse wechseln, dann sollte man das dem Finanzamt oder Einwohnermeldeamt bis zum Ende des Jahres 2008 mitteilen.

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