Steuerrückerstattung durch einen Steuerjahresausgleich

Steuerrückerstattung durch einen Steuerjahresausgleich

Jeder Bürger, der ein Einkommen aus einer Tätigkeit erzielt, muss ab einer bestimmten Summe Einkommenssteuer an das Finanzamt abtreten. Bei Angestellten wird diese Steuer in Form der Lohnsteuer gezahlt. Der Arbeitgeber muss jeden Monat die entsprechende Lohnsteuer für seinen Angestellten an das Finanzamt zahlen. Die Berechnung erfolgt anhand der Höhe des Bruttogehaltes und der Lohnsteuerklasse, zu der der Angestellte zählt. Doch auch wenn jeden Monat ein bestimmter Betrag an Lohnsteuer bezahlt wir bedeutet das noch nicht, dass dieses Geld auf nimmer wiedersehen verschwindet. Ein hoher Anteil der Steuer kann über einem Steuerjahresausgleich zurückgefordert werden. Dafür muss eine Steuererklärung gemacht werden. Doch wie kann man über einen Steuerjahresausgleich Geld zurück bekommen?

Eine Steuerrückzahlung ist natürlich nur dann zu erwarten, wenn zu viel Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt wurde. Das trifft meistens zu, wenn gewisse Steuerfreibeträge gelten, der Arbeitgeber aber dennoch eine pauschale Lohnsteuer für seinen Angestellten abgegeben hat. Der Steuerfreibetrag für einen einzelnen Steuerpflichtigen in der Steuerklasse 1 beträgt derzeit 7.664 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass jeder Angestellte, der ein Jahreseinkommen bis zu diesem Betrag erhält, von der Lohnsteuer befreit ist. Vor allem Studenten- und Nebenjobs sind von dieser Regelung getroffen. Der Arbeitgeber wird bei diesen gering bezahlten Jobs dennoch eine monatliche pauschale Lohnsteuer zahlen. Diese kann sich der Angestellte über den Steuerjahresausgleich zurückholen. Dafür muss lediglich eine Steuererklärung gemacht werden, an die die Lohnsteuerkarte des betreffenden Jahres angehangen wird. Auf der Karte hat der Arbeitgeber die gezahlten Lohnsteuerbeträge aufgeführt. Daraus kann das Finanzamt die fällige Rückzahlung berechnen.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten Geld über einen Steuerjahresausgleich zurückzufordern. So kann jeder Angestellte oder Selbstständige gewisse Kosten auf die Lohnsteuer anrechnen. Man unterscheidet hier die so genannten Sonderausgaben und die Werbungskosten. Sonderausgaben sind beispielsweise Kosten für spezielle Versicherungen, die als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Grundsätzlich können Sonderausgaben pro Jahr bis zu einem Betrag von circa 900 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Werbungskosten hingegen können in höherem Maße von der gezahlten Lohnsteuer zurückgefordert werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Kosten für eine Wohnung am Arbeitsplatz, sofern dieser nicht in der Heimatstadt liegt. Auch die Benzinkosten für die Fahrt zur Arbeit können über die Kilometerpauschale als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag der im Jahr als Werbungskosten von der Steuer zurückgefordert werden kann liegt bei 4.000 Euro.

Um dieses Geld in einem Steuerjahresausgleich zurück erstattet zu bekommen, muss der Steuerzahler an seine jährliche Steuererklärung ein Formular zur Rückforderung der Einkommenssteuer anhängen. Hier werden die fälligen Beträge angegeben. Um nachzuweisen, dass die Kosten tatsächlich entstanden sind, müssen natürlich die Zahlungsbelege angehängt werden. Hierfür ist es notwendig, alle Kassenzettel und Kopien von Mietverträgen und ähnliches aufzuheben, um sie an die Steuererklärung anzuhängen. Wenn alle Ausgaben korrekt nachgewiesen werden kann mit einer saftigen Steuerzahlung gerechnet werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit regelmäßige Ausgaben als Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte zu vermerken. Dann würden die monatlichen Steuerzahlungen niedriger ausfallen.

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