Steuervorteile bei der Sanierung von Denkmalschutzimmobilien

Steuervorteile bei der Sanierung von Denkmalschutzimmobilien

Viele Anleger nutzen bereits die Möglichkeit, ihr vorhandenes Kapital in Immobilien zu investieren, und auf diese Weise Vermögen zu sichern oder zu vermehren. Zu den besonderen Immobilien zählen die sogenannten Denkmalschutzimmobilien, die auch für Anleger sehr interessant sind. So kann der Eigentümer meistens sowohl beim Kauf als auch bei einer möglichen Sanierung von Steuervorteilen profitieren, die es in dieser Form nur bei den denkmalgeschützten Immobilien gibt. In Deutschland finden sich relativ viele Immobilien, die von offizieller Seite aus unter Denkmalschutz gestellt worden sind. Die möglichen Steuervorteile machen diese Immobilien insbesondere bei vorzunehmenden Sanierungen zu einem guten Renditeobjekt.

Darüber hinaus kann der Eigentümer auch im Bereich der Abschreibungsmöglichkeiten von ganz besonderen Vorteilen profitieren, falls es sich bei dem erworbenen Objekt um eine denkmalgeschützte Immobilie handeln sollte. Worin die Steuervorteile bei den Denkmalschutzimmobilien im Detail bestehen, soll im Folgenden kurz dargestellt werden. Größere Steuervorteile gibt es auf jeden Fall im Bereich der Sanierung, die an der Denkmalschutzimmobilie vorgenommen wird. Aber nicht nur die Kosten, die für die Sanierung der Immobilie aufzuwenden sind, sondern auch die Anschaffungskosten können zu einem relativ großen Teil bzw. komplett steuerlich angesetzt werden.

Die steuerliche Berücksichtigung sieht bei den Anschaffungskosten in erster Linie so aus, dass diese Kosten über viele Jahre verteilt abgeschrieben werden können. Neben den Abschreibungsmöglichkeiten wird der Erwerb von sanierungsbedürftigen Denkmalschutzimmobilien in vielen Bereichen auch vom Staat gefördert. Dies geschieht zum Beispiel durch zinsgünstige Kredite, sodass diese Form der Förderung sicherlich nicht zu verachten ist. Der Staat fördert den Kauf und die Sanierung von Denkmalschutzimmobilien sicherlich vor allem darum, weil er eigentlich selbst dafür verantwortlich ist, unter Denkmalschutz stehende Immobilien auf Dauer zu erhalten.

Da diese Kosten jedoch den Rahmen sprengen würden, wird den Eigentümern durch diverse Förderungen unter die Arme gegriffen. Konkret sehen die Abschreibungsmöglichkeiten bei den Denkmalschutzimmobilien so aus, dass neun Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben werden können, und zwar in den ersten acht Jahren. Somit sind nach acht Jahren bereits 72 Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben. In den folgenden vier Jahren können dann noch die restlichen 28 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden, sodass nach zwölf Jahren 100 Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben sind.

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