Unterschiede zwischen den Inhaberaktien und Namensaktien

Unterschiede zwischen den Inhaberaktien und Namensaktien

Wer in Aktien investieren möchte, der sollte sich zunächst grundlegend über diese Form der Geldanlage informieren. Dazu gehört unter anderem auch, dass der Anleger sich Informationen über die verschiedenen Aktienarten einholt. Besonders wichtig ist dies nicht unbedingt für Privatkunden, sondern vor allem für institutionelle Anleger. Aber auch für solche Privatanleger, die nicht nur aufgrund möglicher Erträge und Kursgewinne in Aktien investieren möchten, sondern die vielleicht auch ihre Aktionärsrechte wahrnehmen möchten, sind die unterschiedlichen Aktienformen von Interessen. Im Wesentlichen kann man die Aktien nach zwei Kriterien unterscheiden, nämlich nach der Art des verbrieften Rechts und nach der Art, wie die Aktien von einem auf den anderen Aktionär übertragen werden können.

Was die Art des Rechtes angeht, so lassen sich Aktien in Stammaktien und Vorzugsaktien unterscheiden. Bei den Stammaktien handelt es sich um die „normalen“ Aktien, die dem Inhaber das Stimmrecht und das Recht auf den Erhalt einer Dividende verbriefen. Die Vorzugsaktien sind hingegen meistens nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet, aber dafür erhält der Aktionär häufig eine etwas höhere Dividende als der Inhaber von Stammaktien. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit von Aktien orientiert sich an der Art der Übertragbarkeit, sodass die Aktien in Inhaberaktien und Namensaktien eingeteilt werden. Für denjenigen Aktionär, der lediglich Kurs- und Dividendengewinne machen möchte, ist diese Unterscheidung in der Praxis nicht von größerem Interesse.

Vor allem dann, wenn die Aktionärsrechte ausgeübt werden sollen, sollten sich Anleger mit diesem Unterschied beschäftigen. Die „ursprünglichen“ Aktien waren im Grunde alle Inhaberaktien, denn Namensaktien kamen erst später auf den Markt. Das Typische besteht bei einer Inhaberaktie darin, dass das Eigentum einfach durch Übergabe der Aktie übertragen werden kann. Zudem ist der Aktiengesellschaft bei den Inhaberaktien nicht bekannt, wer ihre Aktien im Detail besitzt. Anders ist es bei den Namensaktien, denn hier weiß die AG stets, wer die Aktien im Bestand hat. Auch die Anzahl der Aktien, die der einzelne Aktionär hält, ist der Aktiengesellschaft bekannt.

Und zwar funktioniert das System der Namensaktien auf der Basis, dass der jeweilige Inhaber der Aktien der AG namentlich gemeldet wird, daher auch der Begriff der Namensaktien. Der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Anzahl der Aktien sind dabei die zentralen Daten, die von der Bank oder vom Broker an die AG gemeldet werden. Die AG trägt den Inhaber der Aktien dann in ihr Aktionärsregister ein. Fortan werden diese Daten bei jedem Eigentumsübergang verändert. Falls der aktuelle Aktionär seine Aktien also an der Börse verkaufen sollte, wird er aus dem Aktionärsregister ausgetragen, und der neue Aktionär wird mit seinen Daten eingetragen.

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