Vermögenswirksame Leistungen zum Vermögensaufbau nutzen

Vermögenswirksame Leistungen zum Vermögensaufbau nutzen

Der Vermögensaufbau zum Ziel der privaten Altersvorsorge nimmt in der heutigen Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Nahezu jeder Bürger ist dazu aufgefordert, die gesetzliche Rente durch eine private Rente zu ergänzen. Auch der Staat fördert den Aufbau der Privatvorsorge durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel durch die Förderung der Riester-Rente. Eine noch deutlich ältere Förderung, die ebenfalls dem Vermögensaufbau dient, ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Diese Sparzulage erhalten Bürger bis zu einem bestimmten Einkommen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein VL-Sparvertrag genutzt wird. VL steht dabei für vermögenswirksame Leistungen, die in den Sparvertrag eingebunden sein müssen. Diese VL-Leistungen zahlt oftmals noch der Arbeitgeber, zumindest zu einem gewissen Anteil.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Zumindest ist es in einigen Tarifverträgen nach wie vor vorgesehen, dass sich der Arbeitgeber beteiligen muss. Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer die VL-Leistungen, die dann in den Sparvertrag fließen, aber durchaus auch vollständig aus der eigenen Tasche zahlen. Wichtig ist lediglich, dass die Leistungen in einen speziellen Sparvertrag fließen, denn nur dann wird die staatliche Arbeitnehmerzulage gezahlt. Die Prämie wird allerdings nicht auf alle Sparleistungen gezahlt, da die vermögenswirksamen Leistungen auf maximal 40 Euro im Monat begrenzt sind.

Je nachdem, um welche Art von Sparvertrag es sich handelt, wird dann ein bestimmter Maximalbetrag gefördert. In erster Linie kommen heute noch der Bausparvertrag und der Fondssparplan als förderungswürdige Sparformen infrage. Was den Vermögensaufbau als solchen angeht, so funktioniert dieser im Zuge des VL-Sparens genauso wie bei jedem anderen Sparvertrag. Im Detail heißt das, dass der Sparer zunächst Beiträge in einen Sparvertrag einzahlt. Diese Beiträge werden dann entweder verzinst oder es kann eine anderweitige Rendite erzielt werden.

Zumindest dann, wenn der Kunde die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung erhalten möchte, müssen beim Sparvertrag auch bestimmte Mindestlaufzeiten eingehalten werden. Sollten diese Laufzeiten nicht eingehalten werden, so muss der Sparer eine bereits erhaltene Förderung meistens zurückzahlen. In dem Zusammenhang wird dann auch von einer prämienschädlichen Vertragsauflösung bzw. Verfügung gesprochen. Vom Grundsatz her eignen sich die VL-Leistungen aber dennoch sehr gut, um durch die Einzahlungen nach und nach ein kleines Vermögen aufzubauen.

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