Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Kredit

Vorfälligkeitsentschädigung  bei vorzeitiger Kündigung eines Kredit

Wenn Kreditverträge zwischen der Bank und dem Kunden geschlossen werden, wird in den meisten Fällen auch eine Laufzeit des Darlehens vereinbart. Je nach Kreditart betragen die Laufzeiten zwischen 1-20 Jahre. Vor allem im Bereich der Baufinanzierung entscheiden sich viele Kunden für eine sehr lange Kreditlaufzeit, denn die Zinssätze bleiben für diese Zeit konstant, was dem Kunden Planungssicherheit verschafft. Sofern sich während der Kreditlaufzeit persönliche Veränderungen ergeben oder sich das Zinsniveau stark nach unten verändert, wollen viele Kreditnehmer ihre Kredite vorzeitig kündigen, etwa um sie zurückzuzahlen oder umzuschulden. Hierbei sind allerdings die Kündigungsfristen der Banken zu beachten. Bei klassischen Ratenkrediten betragen diese in vielen Fällen nur zwischen 3-6 Monate, Baufinanzierungsdarlehen sind jedoch während der ersten 10 Laufzeitjahre nicht kündbar.

Erst nach Ablauf dieser zehn Jahre kann der Kreditnehmer kündigen, auch dann ist jedoch noch eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. Lediglich bei einem bevorstehenden Verkauf des Hauses kann die Bank auf die Kündigungsfrist verzichten und den Kunden vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Mittlerweile ist es aber gängige Praxis, dass die Banken der Kündigung ihrer Kunden aus Kulanz bereits vorzeitig zustimmen. Sofern die Zustimmung für die Kündigung erfolgt, muss der Kunde aber den Schaden der Bank, der ihr durch die vorzeitige Kündigung entsteht, ersetzen, denn die Bank hat mit den Einnahmen aus dem Kreditvertrag ja bereits gerechnet.

Die Gebühren für die vorzeitige Kündigung wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Die Vorfälligkeitsgebühr wird sowohl bei Baufinanzierungsdarlehen wie auch bei Ratenkrediten berechnet. Bei letzteren ist die Gebühr durch die kleineren Darlehenssumme sowie der relativ kurzen Laufzeiten natürlich weitaus geringer. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird immer individuell ausgerechnet, wenn die Kündigung des Kunden eingeht. Sie berechnet sich am Leitzins der EZB, am Zins des Darlehens sowie an dessen Restlaufzeit. Grundsätzlich muss der Kunde natürlich nicht den gesamten entgangenen Gewinn erstatten, denn die Bank kann das Geld nun ja wieder erneut als Kredit herausgeben.

Sofern die Zinssätze aktuell aber niedriger sind als beim Abschluss des Kreditvertrages, sind die Einnahmen ebenfalls geringer. Je nach Darlehenshöhe können für den Darlehensnehmer so einige Hundert bis sogar einige Tausend Euro Vorfälligkeitsgebühr anfallen. Aus diesem Grund sollte eine vorzeitige Kündigung gut überlegt werden. Gerade wenn die Kündigung wegen einer Umschuldung erfolgen soll, müssen die neuen Zinsen mit den bisherigen gegengerechnet werden sowie die Ersparnis mit den Kosten der Vorfälligkeitsgebühr.

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