Vorteile der Dauerfristverlängerung bei Umsatzsteuerzahlungen

Vorteile der Dauerfristverlängerung bei Umsatzsteuerzahlungen

Wer selbstständig oder freiberuflich tätig ist, der muss in vielen Fällen Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuerpflicht gilt im Prinzip für alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die mehr als 17.500 Euro im Jahr an Umsatz erzielen. Bis zu diesem Betrag kann oftmals nämlich noch die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, die von der Pflicht der Umsatzsteuerabführung entbindet. Geht der jährliche Umsatz allerdings über diesen Betrag hinaus, so ist es in Deutschland Pflicht, Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Je nachdem, wie hoch der Jahresumsatz ist, muss eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich oder quartalsweise erstellt werden. Die endgültige Abrechnung der Umsatzsteuer erfolgt dann in der jährlichen Umsatzsteuermeldung.

Der Umsatzsteuerpflichtige muss also eine monatliche oder vierteljährliche Vorauszahlung auf die eigentlich jährlich festzulegende Umsatzsteuer zahlen. Sollte die Summe der Vorauszahlung beispielsweise im Vorjahr über 7.500 Euro betragen haben, so sind die Vorauszahlungen im folgenden Jahr monatlich zu leisten. Andernfalls ist eine quartalsweise Vorauszahlung möglich. Grundsätzlich muss die Umsatzsteuervoranmeldung sofort erfolgen, es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass der Umsatzsteuerpflichtige eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragt. Diese Dauerfristverlängerung bei Umsatzsteuerzahlungen beinhaltet, dass das Finanzamt dem Steuerpflichtigen eine Frist von einem Monat gewährt, um die Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen.

Es handelt sich dabei um einen formgebundenen Antrag, der an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Der wesentliche Vorteil der Dauerfristverlängerung besteht für den Steuerpflichtigen darin, dass er etwas mehr Zeit hat, die Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen und den entsprechenden Betrag an das Finanzamt zu überweisen. Besonders bei größeren Unternehmen kann dies sehr hilfreich sein, da es oftmals sehr schwierig wäre, die Umsatzsteuervoranmeldung bereits am letzten Tag des Monats oder am ersten Tag des neuen Monats zu erstellen.

Generell können die Finanzämter den Antrag auf Dauerfristverlängerung zwar auch ablehnen, aber in der Praxis sieht es meistens so aus, dass dem Antrag stattgegeben wird. Im Zweifelsfall sollte man sich mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen und Möglichkeiten besprechen, wie ein solcher Antrag im Detail auszusehen hat und ob er überhaupt notwendig ist. Da es darüber hinaus einige Punkte im Zusammenhang mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung zu beachten gibt, ist es ohnehin sinnvoll, sich zunächst von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch die Finanzämter geben meistens gerne Auskunft zu diesem Thema.

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