Was beinhaltet das Bankgeheimnis?

Was beinhaltet das Bankgeheimnis?

Das Bankgeheimnis ist ein Recht eines jeden Bankkunden auf Wahrung der Privatsphäre. Das Bankgeheimnis verbietet es Banken, Informationen der Kunden an Dritte weiterzugeben. Allerdings gibt es davon auch gesetzlich geregelte Ausnahmen. Das Bankgeheimnis selbst unterliegt hingegen keiner gesetzlichen Regelung, sondern es wird in den AGB der Banken geregelt. Deutsche Banken verpflichten sich somit selbst, sich an das Bankgeheimnis zu halten. In anderen Ländern, wie in der Schweiz oder in Österreich, gibt es zum Bankgeheimnis hingegen eindeutige gesetzliche Bestimmungen, sodass die Wahrung der Privatsphäre in Bezug auf die Bankdaten vom Staat geregelt und kontrolliert wird. In Deutschland unterliegt die Regelung des Bankgeheimnisses den Banken, welche die Bestimmungen über die AGB regeln. Sobald ein Kunde ein Konto eröffnet, erklären sich beide Parteien mit den AGB und somit auch mit dem Bankgeheimnis einverstanden.

Trotz der fehlenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland halten Banken das Bankgeheimnis ein und sind auch darauf bedacht, die Daten der Kunden zu schützen. Das stellt einen wichtigen Schutz der Privatsphäre dar, denn ansonsten könnten Dritte sich leicht Informationen zu den Vermögensverhältnissen oder zum beruflichen Status einer Person einholen. In Deutschland sorgen die Banken somit selbst für die Einhaltung des Bankgeheimnisses, ohne das es dafür gesetzliche Regelungen gibt. Jedoch gibt es in Deutschland insbesondere in den letzten Jahren viele Einschnitte in das Bankgeheimnis. Daher darf das Bankgeheimnis nur dann umgangen werden, wenn der Vorgang durch gesetzliche Regelungen abgesichert ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Steuerbehörde Informationen von Kunden anfordert.

In vielen Fällen haben diese Behörden mittlerweile die Möglichkeit, Daten auf Anforderung von Banken über Kunden zu erhalten. Zudem sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen, wenn ein Kunde einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge angemeldet oder genutzt hat. Für viele Personen stellt dieser Vorgang einen erheblichen Einschnitt in das Bankgeheimnis dar, denn anhand eines genutzten Freibetrages lässt sich leicht auf die individuellen Vermögensverhältnisse einer einzelnen Person schließen. Daneben haben unter bestimmten Voraussetzungen noch viele andere Behörden und Institutionen in Deutschland die Möglichkeit, das Bankgeheimnis zu umgehen, um an die gewünschten Informationen zu kommen.

Direkten Zugriff auf die geschützten Daten haben zum Beispiel das Bundesamt für Finanzen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen. Über diese Institutionen können sich Ermittlungsbehörden, wie die Polizei, die Steuerfahndung, das Strafgericht oder auch die Staatsanwaltschaft Informationen einholen. Aber auch andere Behörden wie das Sozialamt, die Agentur für Arbeit oder andere Leistungsbehörden holen sich in einigen Fällen Daten von der Bank über bestimmte Personen ein. In der Regel muss zur Überprüfung der persönlichen Bankdaten ein Verdacht vorliegen. Jedoch gibt es für Finanzämter mittlerweile auch die Möglichkeit, sich Kontrollmitteilungen von Banken liefern zu lassen. Dadurch nimmt das Bankgeheimnis in Deutschland einen immer geringen Stellenwert zur Wahrung der Privatsphäre ein.

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