Was ist das Ehegattensplitting bei der Lohnsteuer?

Was ist das Ehegattensplitting bei der Lohnsteuer?

Das Ehegattensplitting ist Bestandteil des so genannten Einkommensteuerrechtes und wendet sich an Ehepaare, die nicht konstant in getrennten Wohnungen leben. Hinsichtlich der Lohn-, bzw. der Einkommensteuer besteht für verheiratete Paare nach den genannten Kriterien die Möglichkeit, zwischen einer getrennten und einer gemeinsamen Veranlagung unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings zu wählen. Im Falle einer Entscheidung für das Splitting, findet das Lohnsteuerrecht auf das Ehepaar so Anwendung, als würde jeder individuell 50 Prozent des gemeinschaftlich erwirtschafteten Einkommens verdienen. Als Grundlage gilt hierbei der steuerliche Grundtarif, wie er sonst nur für Alleinstehende in Frage kommt.

Es gilt bei der Entscheidung für die Art und Weise der steuerlichen Veranlagung vorab zu berechnen, mit welchem Verfahren bei gemeinschaftlicher oder einzelner Veranlagung der größte finanzielle Nutzen für das Ehepaar verbunden ist. Als generelle Grundlage gilt: bei nahezu gleichem Einkommen beider Eheleute ist der Vorteil eines Ehegattensplittings nur sehr geringfügig und lohnt sich in der Regel nicht. Je größer der Unterschied in der Höhe der beiden einzelnen Gehälter ist, desto sinnvoller ist ein Splitting. Der Vorteil ist grundsätzlich am höchsten, wenn nur ein Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis steht und somit nur ein Einkommen gegeben ist.

Hinsichtlich des Prozedere besteht für Ehepaare bei einem Ehegattensplitting die Verpflichtung, unabhängig voneinander eine jeweils eigene Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Im Gegensatz zu einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung gehört auch dazu, dass entsprechend die Einkünfte individuell ermittelt werden und hinsichtlich der Zurechnung auch nur einen Ehepartner betreffen.

Die Höhe der jeweils zu zahlenden Lohnsteuer wird durch das so genannte Splittingverfahren ermittelt und ist juristisch in § 26b des Einkommensteuergesetzes verankert. Demnach gilt, und darin besteht der entscheidende Vorteil des Ehegattensplittings, dass die steuerlichen Aufwendungen nur den zweifachen Betrag dessen ausmachen, der für 50 Prozent des gemeinsamen steuerpflichtigen Einkommens Gültigkeit hat. Das wesentliche Plus resultiert bei dieser Berechnungsgrundlage vor allem aus der doppelten Berücksichtigung des steuerlichen Freibetrags.

Darüber hinaus ist die Besteuerung auf Grund des spezifischen progressiven Verlaufs der tariflichen Einkommensteuer lohnenswert. Unter einem progressiven Verlauf wird die unterschiedliche Stärke der Besteuerung des ersten verdienten Euro im Verhältnis zum letzten verstanden. Der erste Euro wird hierbei in geringerem Umfang besteuert, woraus sich insgesamt unterschiedliche Steuersätze ergeben, die als solche in der Gesamtheit eine geringere Besteuerung zur Folge haben.

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