Was ist die Schufa?

Was ist die Schufa?

Die Aufgabe der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, ist es, ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt - Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Telekommunikations- und Handelsunternehmen und Versicherungsgesellschaften- vor finanziellen Verlusten zu bewahren. Die Schufa hat gegenwärtig über 380 Millionen Einzeldaten von Personen gespeichert wie Name, Geburtsdatum, gegenwärtige beziehungsweise frühere Wohnanschrift sowie bestehende Geschäftsbeziehungen und deren positive oder negative Abwicklung. Nicht gespeichert werden dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz Daten wie Familienstand, Höhe des Einkommens, Name des Arbeitgebers und sonstige Vermögenswerte.

Personenbezogene Daten des Kunden, sei es beispielsweise bei der Eröffnung eines Kontos, bei der Beantragung eines Kredites oder bei einem Handyvertrag werden an die Schufa weitergegeben und dort gespeichert. Die schriftliche Bestätigung durch den Kunden, dass er mit der Datenübermittlung an die Schufa einverstanden ist, erfolgt zwar auf freiwilliger Basis, aber in der Regel wird von der Unterschrift die Vertragsbestätigung mit abhängig gemacht. Die Schufa speichert auch unfreiwillige Daten von öffentlichen Stellen wie beispielsweise Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte.

Die Schufa stellt ihren Vertragspartnern, aber nur bei nachweislich berechtigtem Interesse, personengebundene Daten zur Verfügung. Der Umfang der Informationen hängt vom jeweiligen Vertragspartner ab. Die Schufa unterscheidet in A-Auskünfte und B-Auskünfte. A-Auskünfte erhalten auf Anfrage Kreditinstitute, sie beinhalten die Kreditwürdigkeit und Zahlungsmoral des Kunden und informieren somit über positive wie negative Merkmale. B-Auskünfte sind dagegen nicht so umfangreich, sie enthalten nur negative Informationen (Zahlungsschwierigkeiten) und werden auf Anfrage beispielsweise Handels- und Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt.

Nach dem Score-Verfahren berechnet die Schufa die Wahrscheinlichkeit eines Kreditrisikos. Je höher die Punktezahl desto geringer das Risiko. Das Score-Verfahren ist umstritten, denn die Wertung ist nicht auf die einzelne Person zugeschnitten, sondern wird auf eine bestimmte Personengruppe pauschalisiert. So ist es möglich, dass eine Person, die kreditwürdig ist, aber zu einer bestimmten Risikogruppe gehört, keinen Kredit erhält. Eine Offenlegung der Berechnung erfolgt durch die Schufa nicht.

Verbraucherschutzverbände kritisieren, dass die Schufa die Daten übernimmt, ohne auch nur ansatzweise meldende Unternehmen einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Ungerechtfertigte Schufaeinträge werden zwar nach Richtigstellung der Sachlage gelöscht, aber problematisch wird es, wenn während dieser Zeit gerade eine Kreditanfrage läuft und dieser, zu unrecht bestehende Eintrag, zu einer Kreditablehnung führt. Wurden die Kredite zurückgezahlt beziehungsweise die offenen Forderungen beglichen, werden diese Daten in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Eidesstattliche Versicherungen können nach entsprechender Mitteilung durch das Amtsgericht frühzeitiger gelöscht werden. Bankkonten sowie Konten bei Versandhäusern werden sofort nach deren Auflösung gelöscht.

Die Schufa muss auf Antrag Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei die schriftliche Auskunft kostenpflichtig ist. Über das Verbraucherportal der Schufa kann die Abfrage auch online erfolgen, wobei hier eine einmalige Anmeldegebühr fällig wird. Ansprechpartner bei fehlerhaft gespeicherten Daten sind das Verbraucherservicezentrum in Hannover oder das Servicetelefon der Schufa. Über 1 Million Bundesbürger machten bisher von diesem Recht Gebrauch.

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